Landtag beschließt 1. Thüringer Entlastungsgesetz: Baurecht wird vereinfacht, Wohnungsbau gestärkt und Antragsverfahren beschleunigt
Der Thüringer Landtag hat heute das 1. Thüringer Entlastungsgesetz beschlossen. Im
Gesetzespaket ist eine wirkungsvolle Novelle der Thüringer Bauordnung verankert, mit der
zahlreiche Bauvorhaben vereinfacht und beschleunigt werden. „Die baurechtlichen
Änderungen im Thüringer Entlastungsgesetz folgen unserem Baupaket und sind wichtige
Beiträge zum Bürokratieabbau und zur Stärkung des Wohnungsbaus im Freistaat“, erklärt
Minister Steffen Schütz.
„Mit dem Entlastungsgesetz setzen wir ein deutliches Signal für schnelleres, einfacheres und praxisnahes Bauen in Thüringen. Wir entlasten Kommunen, Bauherren und die Bauwirtschaft gleichermaßen.“
Mit der Gesetzesänderung werden unter anderem folgende Verbesserungen umgesetzt:
1. Vereinfachte Genehmigungsverfahren werden erweitert
Der Anwendungsbereich der vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird deutlich ausgeweitet. Mehr Bauvorhaben können künftig ohne ein umfassendes Genehmigungsverfahren schneller realisiert werden.
2. „Bauturbo“-Regelung werden mit Genehmigungsfiktion verknüpft
Die Regelung zur Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren von drei Monaten wird hinsichtlich der Zustimmungsfrist der Gemeinde nach Baugesetzbuch angepasst. So können Kommunen über weitreichende Ausnahmeregelungen entscheiden, ohne dass die Verfahrensdauer wesentlich verlängert wird.
3. Mehr verfahrensfreie Bauvorhaben
Der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben wird erweitert. Zahlreiche kleinere Bau- und
Infrastrukturmaßnahmen können künftig ohne bauaufsichtliche Prüfung umgesetzt werden. Der Bauherr ist für die Einhaltung des Baurechts selbst verantwortlich.
4. Entbürokratisierung durch Entflechtung von Fachrecht
Wo die Konzentrationswirkung baurechtlicher Verfahren zu Verzögerungen führte, wurden
Verfahrensregelungen überprüft. Beispielhaft werden mobile Geflügelställe künftig baurechtlich verfahrensfrei gestellt.
5. Umbau- und Umnutzungserleichterungen
Ein neuer Umbauparagraph erleichtert die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum und unterstützt damit die Aktivierung von Bestandsimmobilien für Wohnzwecke.
6. Brandschutzrecht wird erleichtert
Verschiedene brandschutzrechtliche Anforderungen werden praxisgerechter ausgestaltet, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.
7. Mehr Flexibilität bei Bauvorlageberechtigung
Der Kreis der Bauvorlageberechtigten wird erweitert. Mit der Einführung einer „Kleinen
Bauvorlageberechtigung“ erhalten künftig auch Handwerksmeister und Techniker mehr
Verantwortung und Handlungsspielraum im Genehmigungsprozess.
8. Stellplatzregelungen werden gelockert
Die Ausnahmeregelungen zum Entfall von notwendigen Stellplätzen werden erweitert, um
insbesondere innerstädtisches Bauen zu erleichtern.
9. Förderung der Elektromobilität
Technische Nebenanlagen von Ladestationen für Elektromobilität werden verfahrensfrei gestellt und damit schneller umsetzbar. Dies stärkt den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Freistaat und fördertElektromobilität.
Digitalisierung als zusätzlicher Beschleunigungsfaktor
Bereits im April wurde in der Thüringer Bauvorlagenverordnung geregelt, dass digitale Verfahren künftig Standard werden sollen und Papierverfahren schrittweise ersetzen. Ziel ist es, dass bis Ende des Jahres die elektronische Antragstellung flächendeckend in Thüringen möglich ist.
Damit wird das Baugenehmigungsverfahren insgesamt moderner, effizienter und bürgerfreundlicher. „Mit dem beschlossenen Entlastungsgesetz und der Novelle der Thüringer Bauordnung setzt die
Landesregierung ein umfassendes Reformpaket um, das Bürokratie abbaut und Bauverfahren
beschleunigt“, betont Minister Schütz. „Das ist ein wichtiger Schritt, um mehr Wohnraum zu
schaffen, die Bauverwaltung zu modernisieren und die Bauwirtschaft im Freistaat zu stärken.“

