Die Arbeitsagentur bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Zusätzlich setzen die Arbeitsagentur Nordhausen mit ihren Geschäftsstellen in Sondershausen und Leinefelde sowie dem Jobcenter in Nordhausen ab Donnerstag, 25. November 2021 die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche muss der Nachweis erbracht werden, geimpft oder genesen zu sein. Eine Terminvereinbarung ist für diese Gespräche erforderlich.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.

Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen

Weiterhin können auch Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigt werden.

Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgenden Links:

https://www.arbeitsagentur.de/eservices

www.jobcenter-nordhausen.de

Kundinnen und Kunden erreichen die Arbeitsagentur Nordhausen unter:

der Tel. Nr. 03631/650 650 und das Jobcenter Nordhausen unter 03631/650 129.

 

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