In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen fällt seit einigen Wochen ein Unternehmen negativ auf: Der Anbieter ruft unerlaubt Verbraucher:innen an. Die Gespräche münden oft in einen Vertrag – der leider häufig gültig ist. Wer wiederrufen will, sollte schnell handeln. Verkauft wird ein Info-Paket rund um gesetzliche Zuschüsse bei häuslicher Pflege. Das bieten Pflegestützpunkte kostenlos an.

Unerwünschte Werbeanrufe sind in Deutschland verboten. Unternehmen dürfen niemanden zu Werbezwecken anrufen, wenn er nicht vorher zugestimmt hat. Gegen diese Regel verstößt derzeit unter anderem massiv ein Anbieter. Das Fatale: Er schwatzt Verbraucher:innen Verträge am Telefon auf, die dann leider häufig gültig sind. Für mehr als 100 Euro sollen die Angerufenen ein Info-Paket und ein telefonisches Beratungsgespräch rund um gesetzliche Zuschüsse bei häuslicher Pflege erhalten.

Mit der Rechnung, die kurz nach dem Werbeanruf zugestellt wird, wendeten sich in den vergangenen Wochen zahlreiche Angerufene an die Verbraucherzentrale Thüringen. Oftmals handelte es sich um ältere Menschen. Sie berichteten, sich am Telefon überrumpelt gefühlt zu haben.

Der Anbieter macht darauf aufmerksam, dass Menschen mit Pflegegrad, die zuhause leben, einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Die Pflegekasse bezuschusst beispielsweise Hilfe im Haushalt oder sogenannte wohnraumverbessernde Maßnahmen. Der Anbieter will Pflegebedürftigen helfen, diese Ansprüche durchzusetzen.

5 PFLEGESTÜTZPUNKTE IN THÜRINGEN BERATEN KOSTENFREI

„Diese Zuschüsse sind gesetzlich verbürgt und können mit der Hilfe von Angehörigen beantragt werden“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wer dabei Hilfe braucht, kann sich beispielsweise an die Pflegestützpunkte wenden. Sie beraten kostenfrei und unabhängig“, rät Reichertz. Pflegestützpunkte gibt es in Thüringen in Nordhausen, Sondershausen, Weimar, Jena und Schmalkalden-Meiningen. Auch die Pflegekassen selbst haben die Pflicht, ihre Versicherten und deren Angehörige aufzuklären (Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, §7).

Die Verbraucherzentrale rät, nach dem Vertragsschluss schnell zu reagieren. Wer einen telefonisch geschlossenen Vertrag wiederrufen will, hat dazu 14 Tage Zeit. Die Frist läuft bei Verträgen über Dienstleistungen bereits mit dem „Ja“ am Telefon. Voraussetzung: Das Unternehmen muss am Telefon über das Widerrufsrecht informiert haben und die später schriftlich zugestellten Vertragsbedingungen müssen natürlich mit dem übereinstimmen, was am Telefon versprochen wurde.

  • Wer sich nicht sicher ist, ob er einen gültigen Vertrag geschlossen hat, oder Hilfe beim Wiederruf braucht, wendet sich an die Verbraucherzentrale Thüringen. Beratungstermine werden unter 0361 555 14 0 vergeben.

HINTERGRUND

Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung rechtswidrig. Trotzdem können telefonisch geschlossene Verträge in vielen Fällen rechtlich wirksam sein. Am Telefon geschlossene Verträge sind – bis auf wichtige Ausnahmen – auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig.

Die Ausnahmen sind:

· Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen

· Verträge mit Lotterien

· einige Verträge über Energielieferungen wie Strom und Gas

· Verträge im Bereich Telekommunikation (Internet, Mobilfunk- oder Festnetzanschluss)

Die Verbraucherzentralen fordern, dass keine Verträge mehr am Telefon geschlossen werden dürfen. Verträge über Waren oder Dienstleistungen sollten generell mindestens in Textform vom Verbraucher bestätigt werden müssen.

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