Service entlastet AOK PLUS-Versicherte: Der Gesetzgeber schreibt die Zuzahlung von beispielsweise Medikamenten und Krankenhausaufenthalten vor. Diese dürfen zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen nicht übersteigen.

Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind und sich therapiegerecht verhalten, liegt die Zuzahlungsgrenze bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen.

Ab 1. Oktober 2022 erhalten über 200.000 AOK PLUS Versicherten mit voraussichtlich gleichbleibenden Einnahmen und Vorliegen einer chronischen Erkrankung ein Angebot für die Zuzahlungsbefreiung für das kommende Jahr. Wer bis Mitte November kein entsprechendes Schreiben von der Gesundheitskasse erhalten hat, aber dennoch an einer Zuzahlungsbefreiung interessiert ist, kann sich im Internet unter plus.aok.de/Vorauszahlung informieren. Dort werden die Voraussetzungen und die Schritte zur Beantragung im Detail erklärt.

Das Befreiungsangebot der AOK PLUS ist für alle Versicherten, die frühzeitig ihre persönliche Belastungsgrenze in 2023 erreichen werden. Dazu wird der Geldbetrag in Höhe der persönlichen Belastungsgrenze im Voraus an die AOK PLUS überwiesen. Nach Zahlungseingang wird der Befreiungsausweis für 2023 ausgestellt. Damit entfällt die Zuzahlungspflicht, das Sammeln von Quittungen und das Beantragen in den AOK PLUS Filialen.

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