Thüringen. Am 31. Dezember 2025 bezogen 44 285 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 1 460 Haushalte bzw. 3,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Somit bezogen 4,2 Prozent aller Thüringer Privathaushalte1) am Jahresende 2025 Wohngeld.
Mehr als zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (30 235 Haushalte bzw. 68,3 Prozent)
waren 1-Personen-Haushalte, 14,3 Prozent (6 345 Haushalte) waren 2-PersonenHaushalte und 6,0 Prozent (2 675 Haushalte) waren 3-Personen-Haushalte. Bei
5,5 Prozent (2 440 Haushalte) handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen und
bei weiteren 5,8 Prozent (2 585 Haushalte) um Haushalte mit 5 und mehr Personen.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 228 Euro (Ende 2024:
224 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte 228 Euro (Ende 2024: 224 Euro) und
der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten2) 211 Euro (Ende 2024: 212 Euro).
Ende 2025 waren 43 480 bzw. 98,2 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld
hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 1 430 Haushalte.
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden bei 90,2 Prozent der reinen
Wohngeldhaushalte (39 200 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungsund Hauseigentümer bzw. Wohnungs- und Hauseigentümerin bezogen 4 280 reine
Wohngeldhaushalte (9,8 Prozent) einen Lastenzuschuss.
66,9 Prozent der Haupteinkommensbeziehenden in reinen Wohngeldhaushalten
(29 070 Haushalte) waren Rentner bzw. Rentnerinnen und Pensionäre bzw. Pensionärinnen. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbeziehenden lag bei
24,1 Prozent (10 460 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 4,5 Prozent (1 940 Haushalte).
Rund jeder 55. Wohngeldhaushalt (805 Haushalte bzw. 1,8 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen
mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten
760 Haushalte bzw. 94,4 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 45 Haushalte
bzw. 5,6 Prozent Leistungen als Lastenzuschuss.
1) Privathaushalte – Erstergebnis (vorläufige Werte) des Mikrozensus 2025
2) Dabei handelt es sich entweder um Haushalte, in denen die antragstellende
Person Empfänger bzw. Empfängerin von Transferleistungen und somit nicht
selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner
bzw. eine der Mitbewohnerinnen, oder um Haushalte, in denen die antragstellende Person selbst wohngeldberechtigt ist, in deren Gesamthaushalt aber
auch Transferleistungsempfänger bzw. -empfängerinnen leben.
