Die Verhandlungsgruppe von CDU und Rot-Rot-Grün zur Novelle der Thüringer Bauordnung hat eine Einigung erzielt. „Der 1000-Meter-Abstand kommt. Wir führen damit eine Schutzebene vor einem unkontrollierten Heranrücken von Windkraftanlagen an die Wohnbebauung ein“, sagte der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Thomas Gottweiss.

„Damit wird Rechtssicherheit für den Fall geschaffen, wenn Regionalpläne gerichtlich für nichtig erklärt werden. Gleichzeitig erhalten wir die Flexibilität der Raumplanung für eine eigene Abwägung.“ Mit der Regelung würden die Regionalen Planungsgemeinschaften und somit die Menschen vor Ort gestärkt, so Gottweiss weiter.

Auch Marcus Malsch, der als Sprecher für Infrastruktur ebenfalls Teil des CDU-Verhandlungsteams war, zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: „Mit der Festschreibung des 1000-Meter-Abstandes sind wir jetzt zu einer bürgerfreundlichen Regelung gekommen. Unser Hauptziel war immer der Schutz der Anwohner“, so der CDU-Politiker. „Wir sind nicht gegen den Ausbau der Windkraft. Aber: Die Zukunft der Windkraft kann nicht darin liegen, den Menschen immer weiter auf die Pelle zu rücken“, sagte Malsch. Deshalb gelte für die CDU auch weiterhin das Grundprinzip „Megawatt statt Hektar“, das vor allem das Repowering von bestehenden Anlagen und den Ausbau von Photovoltaik und Windkraft entlang von „Energie-Autobahnen“, also Bundesautobahnen und dem Schienennetz vorsieht und somit siedlungsferne, bereits versiegelte Flächen in den Blick nimmt.

Teil der Einigung ist auch eine Regelung nach dem Vorbild von Brandenburg, die jedoch nur greifen kann, wenn ihre Erforderlichkeit nachgewiesen wird. „Diese Erforderlichkeit ist jedoch in aller Regel nicht gegeben, da die in der Bauordnungsnovelle neu getroffenen Regelungen zum 1000-Meter-Abstand die Verfügbarkeit von Flächen für die Windkraftplanung nicht einschränken“, machte Gottweiss deutlich.

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