Eichsfeld/Thüringen Was dürfen Bürger über das Handeln von Behörden wissen – und was darf hinter verschlossenen Türen bleiben? Diese Frage wird derzeit auf Bundesebene neu und durchaus grundsätzlich diskutiert. Eine Petition gegen eine geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes in Deutschland hat inzwischen mehr als 60.000 Unterstützer gefunden. Doch das Thema reicht viel weiter. Es betrifft auch den Alltag in Städten und Gemeinden – und damit unmittelbar die Bürger vor Ort, wie bei uns im Eichsfeld.
Anlass der Petition sind Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu verändern. Nach den bislang bekannten Überlegungen soll ein Informationsanspruch künftig unter anderem davon abhängig gemacht werden können, dass jemand ein „berechtigtes Interesse“ nachweist. Außerdem wird darüber diskutiert, den Kreis der Antragsteller einzuschränken. Kritiker fürchten deshalb erhebliche Hürden für Bürger, Journalisten, Vereine und andere Organisationen.
Der bisherige Grundgedanke der Informationsfreiheit ist einfach: Wer amtliche Informationen verlangt, muss grundsätzlich nicht erklären, warum er sie haben möchte. Vielmehr muss die Behörde begründen, wenn Informationen wegen gesetzlicher Ausnahmen nicht herausgegeben werden können.
Genau an diesem Punkt wird das Thema auch für die kommunale Ebene interessant.
Wer regelmäßig Sitzungen eines Stadtrates verfolgt, kennt das: Nach dem öffentlichen Teil heißt es häufig, dass die Sitzung nichtöffentlich fortgesetzt wird. Die Besucher müssen den Raum verlassen. Was anschließend beraten wird, erfährt die Öffentlichkeit oft nicht, nicht mal später. Wer von den Stadträten oder Ortsräten etwas ausplaudert, kann wie in Leinefelde-Worbis mit 2500 Euro Strafe belangt werden.
Dabei sieht die Thüringer Kommunalordnung einen eindeutigen Grundsatz vor: Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Das Thüringer Innenministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Öffentlichkeit dazu dienen soll, dass Bürger die Tätigkeit ihrer gewählten Vertreter beobachten und kontrollieren können.
Nichtöffentlich beraten werden können beispielsweise Personalangelegenheiten, Grundstücksgeschäfte, schutzwürdige wirtschaftliche Daten oder Vorgänge, bei denen Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Es gibt also durchaus gute Gründe, bestimmte Dinge nicht öffentlich zu verhandeln.
Doch Nichtöffentlichkeit darf nicht automatisch bedeuten, dass eine Angelegenheit auf Dauer im Verborgenen bleibt.
Die Thüringer Kommunalordnung bestimmt nämlich auch: Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, müssen öffentlich bekannt gemacht werden, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Darüber entscheidet der Gemeinderat.
Und genau hier stellt sich eine interessante Frage: Wie konsequent geschieht das eigentlich in unseren Städten und Gemeinden?
Für Bürger – und ebenso für die Presse – ist häufig nicht nachvollziehbar, welche Themen im nichtöffentlichen Teil behandelt wurden, welche Entscheidungen dort gefallen sind und ob Monate oder Jahre später überhaupt noch geprüft wird, ob die ursprünglichen Geheimhaltungsgründe inzwischen weggefallen sind.
Das ist nicht nur eine juristische Frage. Es ist auch eine Frage des Vertrauens.
Natürlich braucht Verwaltung geschützte Räume. Niemand kann ernsthaft verlangen, dass persönliche Daten, laufende Vertragsverhandlungen oder vertrauliche Geschäftsgeheimnisse öffentlich ausgebreitet werden.
Aber genauso berechtigt ist die andere Frage: Muss wirklich alles geheim bleiben, nur weil es einmal nichtöffentlich beraten wurde?
Transparenz bedeutet nicht, jede Akte ins Internet zu stellen. Transparenz bedeutet vielmehr, nachvollziehbar zu machen, was mit öffentlichem Geld geschieht, warum bestimmte Entscheidungen getroffen werden und wo die Grenzen der Öffentlichkeit tatsächlich notwendig sind.
Die derzeitige Diskussion um das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes könnte deshalb Anlass sein, auch auf kommunaler Ebene genauer hinzusehen.
Denn der entscheidende Grundsatz sollte im Bundestag ebenso gelten wie im Stadtrat: Nicht der Bürger sollte erklären müssen, warum er etwas wissen möchte. Die öffentliche Hand sollte erklären müssen, warum er etwas nicht wissen darf.
Ilka Kühn

