Birkungen. Es sind nicht immer die großen Vorhaben, die in einer Ortsteilratssitzung für Gesprächsstoff sorgen. Manchmal sind es vermeintlich kleine Dinge, die den Einwohnern im Alltag Probleme bereiten. Ein solches Beispiel wurde gestern Abend in der Sitzung des Ortsteilrates Birkungen angesprochen.

Dass hier eine Straßenlaterne steht, kann man nur erahnen. Foto: Ilka Kühn

In der Stiegstraße ist eine Straßenlampe inzwischen nahezu vollständig von Bäumen und Ästen umschlossen. Vom öffentlichen Weg aus ist praktisch nur noch der Mast zu sehen. Der eigentliche Leuchtenkopf verschwindet in der dichten Baumkrone. Entsprechend wenig Licht dürfte dort ankommen, wo es gebraucht wird: auf dem Weg.

Der Stadtverwaltung ist der Fall nach Angaben aus der Sitzung bereits bekannt. Dennoch stellt sich die Frage, wann die Leuchte wieder freigeschnitten wird. Denn eine Straßenlampe erfüllt ihren Zweck nicht allein dadurch, dass sie eingeschaltet ist. Ihr Licht muss den öffentlichen Verkehrsraum auch erreichen.

Dass der Baum auf einem privaten Grundstück steht, bedeutet nicht, dass der Stadt die Hände vollständig gebunden sind. Sie kann die Situation vor Ort kontrollieren und prüfen, ob die fehlende Ausleuchtung eine Gefahr für Fußgänger, Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Anschließend kann sie den Grundstückseigentümer auffordern, die Leuchte fachgerecht freizuschneiden und dafür eine angemessene Frist setzen.

Bei einer konkreten Gefahr kann die Ordnungsbehörde auch eine verbindliche Anordnung erlassen. Ein eigenmächtiger Rückschnitt auf dem privaten Grundstück ist für die Stadt allerdings nicht ohne Weiteres möglich. Im Regelfall muss zunächst der Eigentümer zum Handeln aufgefordert werden.

Hinzu kommen die Vorschriften des Naturschutzes. Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind größere Rückschnitte an Bäumen und Gehölzen grundsätzlich eingeschränkt. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des aktuellen Zuwachses sind jedoch zulässig. Vorher muss außerdem geprüft werden, ob sich in den Ästen beispielsweise ein belegtes Vogelnest befindet. Auch die Baumschutzsatzung der Stadt Leinefelde-Worbis ist zu beachten.

All diese Vorschriften erklären möglicherweise, weshalb die Stadt nicht einfach selbst zur Säge greifen kann. Sie erklären aber nicht, weshalb eine öffentliche Leuchte über längere Zeit nahezu vollständig im Grün verschwinden muss. Ein fachgerechter Rückschnitt sollte möglich sein – damit die Straßenlampe in der Stiegstraße wieder das tut, wofür sie aufgestellt wurde: den öffentlichen Weg beleuchten. Und wenn mich nicht alles täuscht, hat die Stadt dafür ja einen Teleskoplader.

Ilka Kühn