Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zur Anordnung eines Abbrennverbotes für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 für die historische Altstadt der Stadt Heilbad Heiligenstadt zum Jahreswechsel 2021 / 2022

Hiermit wird die nachstehende Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für
Verbraucherschutz vom 03.12.2021 gem. § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum
Sprengstoffgesetz (1. SprengV) öffentlich bekanntgemacht.

Gem. § 41 Abs. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) wird hier nur der
verfügende Teil sowie der Lageplan mit der eingetragenen Verbotszone (eingegrenzt durch die schwarze Linie) bekanntgemacht. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mit Begründung kann auf unserer Internetseite www.heilbad-heiligenstadt.de eingesehen werden. Dort ist auch der Lageplan nochmal veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung als
bekanntgegeben.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Auftrag des Thüringer Landesamtes für
Verbraucherschutz.

Heilbad Heiligenstadt, 23.12.2021

Thomas Spielmann
Bürgermeister der Stadt Heilbad Heiligenstadt

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