Thüringen startet in den vierten PiA-Jahrgang. Auch zum Ausbildungsjahr 2022/2023 fördert der Freistaat die praxisintegrierte vergütete Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher (PiA). Bildungsminister Helmut Holter hat dazu die neue Förderrichtlinie unterzeichnet. Damit ist das Antragsverfahren für die Träger von Kindertageseinrichtungen gestartet.

Bildungsminister Helmut Holter erklärt dazu: „Das Land schafft auch im kommenden Ausbildungsjahr rund 67 neue geförderte Ausbildungsplätze. Wir treiben so das Modell der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher weiter voran. Thüringens Kindergärten brauchen diese Fachkräfte und PiA entwickelt sich dabei immer mehr zum Standard.“

Die Ausbildung wird über das Landesprogramm „Thüringer Fachkräfteinitiative Kita 3.0“ an vier verschiedenen Fachschulstandorten mit Ausbildungsbeginn zum 1. September 2022 ermöglicht. Darüber hinaus stellen die Fachschulen weitere Ausbildungsplätze bereit, sodass ungeachtet der Förderung im Modellprojekt Kapazitäten für interessierte Träger zur Durchführung der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung außerhalb des Förderprogramms zur Verfügung stehen.

Durch den veränderten, vergüteten Einstieg sowie die Öffnung für einen Seiteneinstieg in das Berufsfeld der Erzieherinnen und Erzieher sollen zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber gewonnen werden. Thüringen reagiert mit dem PiA-Modell auf den bestehenden Fachkräftebedarf im Bereich frühkindlicher Bildung und schafft eine Basis für gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen.

Neben der Ausbildungsvergütung wird die Qualifizierung von Mentorinnen und Mentoren weiterhin Teil der Förderung bleiben. Die Träger erhalten für die Zeit, in der die Mentorinnen und Mentoren Fachschülerinnen und Fachschüler im Rahmen der Förderrichtlinie anleiten, einen finanziellen Zuschuss.

Das Antragsverfahren zum Landesprogramm ist gestartet. Träger von Kindertageseinrichtungen in Thüringen können bis zum 11. Juli 2022 einen Antrag auf Förderung bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) stellen.

In der Förderrichtlinie werden im Schwerpunkt folgende Festlegungen getroffen:

· Beteiligt sind vier staatliche Fachschulen, die bereits über Erfahrungen mit dem PiA-Modell verfügen:

  • staatliches Berufsbildungszentrum Ernst Arnold Greiz-Zeulenroda,
  • Berufsschulcampus Unstrut-Hainich Mühlhausen,
  • Marie-Elise-Kayser-Schule Erfurt,
  • Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Meiningen

Einschließlich der geförderten Plätze stehen an jeder Fachschule insgesamt 30 Plätze zur Verfügung.

· Das Land fördert die Ausbildungsvergütung im ersten Jahr mit Zuschüssen pro Platz mit bis zu 1.650 €, im zweiten Jahr mit bis zu 1.730 € und im dritten Jahr mit bis zu 1.870 € pro Monat und Ressourcen für die Praxisanleitung von maximal zwei Stunden pro Woche mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 25,00 € pro Stunde.

· Die Kindertageseinrichtung, für die ein Platz beantragt wird, muss im Kindergartenjahr 2022/2023 im Bedarfsplan des jeweils zuständigen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe erfasst sein.

Der Träger muss zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag über eine geeignete Bewerberin oder geeigneten Bewerber nach der Fachschulordnung verfügen.

Alle Informationen zum Förderprogramm, FAQs und Hinweise zum Antragsverfahren sind einzusehen unter: https://bildung.thueringen.de/bildung/kindergarten/projekte/pia

Das Antragsverfahren zum neuen Ausbildungsjahrgang wird über die GFAW umgesetzt. Bei Fragen zur Antragstellung melden sich Interessierte bitte unter:

Tel: +49 361 2223-0 / servicecenter@gfaw-thueringen.de

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