Die Thüringer Landesregierung sieht erste Fortschritte beim Bürokratieabbau. Rund anderthalb Jahre nach Amtsantritt seien zahlreiche Verfahren für Unternehmen, Kommunen, Vereine und Bürger vereinfacht worden.
Grundlage dafür sind das Erste Thüringer Entlastungsgesetz, geänderte Verwaltungsvorschriften und die zunehmende Digitalisierung. Ziel sei eine Verwaltung, die schneller entscheide und stärker auf Eigenverantwortung statt auf umfangreiche Nachweise setze.
Ministerpräsident Mario Voigt erklärte, Bürger und Unternehmen benötigten einen Staat, der ihnen vertraue und sie nicht mit immer neuen Kontrollen belaste. Bürokratieabbau und Digitalisierung müssten dabei gemeinsam vorangetrieben werden.
Vereinfacht wurden unter anderem Förderverfahren und die Vergabe öffentlicher Aufträge. Bei kleineren Aufträgen gelten höhere Wertgrenzen, zudem können Unternehmen häufiger zunächst Eigenerklärungen statt umfangreicher Nachweise einreichen. Auch Kommunen sollen durch weniger Stellungnahmen und vereinfachte Prüfungen entlastet werden.
Bis Ende März 2027 sollen fünf häufig genutzte Verwaltungsleistungen vollständig digital verfügbar sein. Dazu gehören Wohngeldanträge, Wohnsitzummeldungen, Unterlagen für Eheschließungen, Schwerbehindertenausweise und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Weitere Erleichterungen gibt es im Baurecht. Genehmigungsverfahren wurden vereinfacht, mehr Vorhaben sind genehmigungsfrei und Umbauten bestehender Gebäude zu Wohnraum sollen leichter möglich sein. Der digitale Bauantrag soll bis Ende 2026 in ganz Thüringen eingeführt werden.
Nach Angaben der Landesregierung wurden bisher ein Entlastungsgesetz sowie vier weitere Gesetze mit Entlastungswirkung beschlossen. Hinzu kommen 19 Verordnungen, Richtlinien und weitere Maßnahmen. Über den seit Februar 2025 bestehenden Bürokratiemelder gingen bislang mehr als 500 Hinweise ein.
Die Landesregierung betont, dass der Bürokratieabbau eine Daueraufgabe bleibe. Weitere Vereinfachungen und Digitalisierungsschritte sollen folgen.

