Thüringen setzt sich im Bundesrat für eine konsequentere Reaktion auf die Gewaltkriminalität junger Menschen ein. Der Freistaat unterstützt zugleich eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung der Ursachen und der Möglichkeiten einer wirksamen staatlichen Reaktion.

„Der Rechtsstaat darf nicht erst reagieren, wenn sich kriminelle Entwicklungen verfestigt haben. Er muss frühzeitig, konsequent und nachvollziehbar handeln. Das schulden wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen, aber auch der Gesellschaft insgesamt“, erklärt Justizministerin Beate Meißner.

Auch wenn einzelne Kriminalitätszahlen zuletzt rückläufig waren, befindet sich die Gewaltkriminalität junger Menschen weiterhin auf einem hohen Niveau. Gerade schwere und wiederholte Gewaltdelikte zeigen nach Auffassung Meißners, dass der Staat alle Möglichkeiten ausschöpfen muss, um Opfer zu schützen und kriminelle Karrieren möglichst frühzeitig zu verhindern. „Jugendstrafrecht bedeutet nicht, dass der Staat wegschauen darf. Der Erziehungsgedanke ist wichtig. Erziehung und Konsequenz sind kein Gegensatz. Wer Grenzen überschreitet, muss erleben, dass diese Grenzen vom Staat auch tatsächlich durchgesetzt werden“, so Meißner.

Thüringen begrüßt deshalb die von der Bundesregierung im Juli 2026 ausgeschriebene wissenschaftliche Untersuchung zur Gewaltkriminalität junger Menschen. Siemüsse allerdings alle relevanten Altersgruppen in den Blick nehmen und neben Kindern und Jugendlichen ausdrücklich auch Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigen. Wir brauchen keine Studie, die am Ende feststellt, dass die Ursachen komplex sind. Wir brauchen belastbare Erkenntnisse darüber, was wirkt. Und wenn sich zeigt, dass bestehende Instrumente nicht ausreichen, müssen wir bereit sein, das Recht weiterzuentwickeln“, betont Meißner.

Besonders bei schweren politisch oder ideologisch motivierten Gewaltstraftaten durch Heranwachsende stellt sich die Frage nach den Grenzen des Jugendstrafrechts. In dem Entschließungsantrag wird sich dafür ausgesprochen, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht in diesen Fällen ausgeschlossen werden soll und Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet.

Auch strafunmündige Kinder sollen im Rahmen der Untersuchung berücksichtigt werden. Strafunmündigkeit bedeutet nicht, dass der Staat bei wiederholtem oder schwerwiegendem delinquentem Verhalten untätig bleiben muss. Auch hier soll die Untersuchung klären, ob die vorhandenen Instrumente ausreichen, um frühzeitig gegenzusteuern und kriminelle Entwicklungen zu verhindern.

„Unser Ziel ist nicht eine möglichst harte Reaktion um ihrer selbst willen. Unser Ziel ist eine wirksame Reaktion. Der Staat muss dort eingreifen können, wo es notwendig ist – zum Schutz der Opfer, zum Schutz der Allgemeinheit und auch, um jungen Menschen vor einer weiteren kriminellen Entwicklung zu schützen“, erklärt die Justizministerin.

Thüringen erwartet deshalb, dass die angekündigte Studie zügig umgesetzt wird und ihre Ergebnisse anschließend auch in konkrete gesetzgeberische Konsequenzen münden. „Wenn wissenschaftlich belegt ist, dass bestimmte Instrumente nicht ausreichen, darf daraus kein Stillstand entstehen. Dann ist der Gesetzgeber gefordert. Der Rechtsstaat muss handlungsfähig bleiben – gerade dort, wo es um den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger geht“, so Meißner.