Wer im Januar 2026 auf sein Smartphone schaute, wunderte sich möglicherweise über eine ungewohnte Anzeige: Statt der Netzkennung „Telekom.de“ war bei vielen Telekom-Kunden der Satz „Im besten Netz“ zu lesen. Diese Werbeaktion war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden.
Die Telekom hatte die gewohnte Netzkennung durch den Werbeslogan ersetzt. Er erschien auf dem Sperrbildschirm und im Kontrollzentrum der Smartphones. Die Betroffenen konnten die Anzeige nicht abschalten.
„Die Telekom hat die Netzkennung als Werbeplattform missbraucht und dadurch viele Verbraucher belästigt“, sagt Jana Brockfeld vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Einige Kunden seien verunsichert gewesen und hätten sich gefragt, ob etwas mit ihrem Handy oder dem Netz nicht stimme.
Das Landgericht Köln sah in der Aktion eine unzumutbare Belästigung. Die Werbung sei den Kunden gegen ihren Willen aufgedrängt worden. Wer die veränderte Anzeige bemerkte, habe zunächst an ein Problem mit der Netzverbindung denken können und sich deshalb mit der Anzeige beschäftigen müssen.
Das Gericht warnte auch vor möglichen Nachahmern: Durch eine Änderung der Netzkennung könne eine große Zahl von Menschen gleichzeitig erreicht werden.
Das Urteil vom 17. September 2026 ist noch nicht rechtskräftig. Die Telekom hat Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.


