Wer einen Riester-Banksparplan bei einer Sparkasse abgeschlossen hat, sollte seine Unterlagen zum Beginn der Rentenauszahlung genau prüfen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Thüringen wurden beim Übergang in die Rentenphase möglicherweise unzulässige Kosten berechnet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft deshalb Sammelklagen und bittet Betroffene, sich zu melden.

Einige Sparkassen haben demnach Abschluss-, Vermittlungs- oder Verwaltungskosten für die Rentenauszahlung berechnet. Diese können mehr als 1.000 Euro betragen und die spätere Rente schmälern.

„Wer jahrelang für das Alter spart, sollte nicht erst kurz vor der Rente von hohen Kosten erfahren. Die Verbraucherzentralen wollen deshalb herausfinden, welche Sparkassen solche Kosten berechnet haben und ob sie das Geld über ihren Bundesverband vzbv mit Sammelklagen zurückholen können“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Betroffene sollten vor allem die Schreiben prüfen, die sie vor Beginn der Rentenauszahlung von ihrer Sparkasse oder einem Versicherer erhalten haben. In den sogenannten Verrentungsangeboten können die Kosten als Abschluss-, Vermittlungs- oder Verwaltungskosten aufgeführt sein. Auch ein Blick in den ursprünglichen Riester-Vertrag und die dazugehörigen Bedingungen kann helfen.

Wer solche Kosten entdeckt, kann an einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes teilnehmen. Unter www.sammelklagen.de/verfahren/riesterrente können Betroffene ihre Erfahrungen schildern. Der Verband wertet die Angaben aus und prüft, gegen welche Sparkassen eine Sammelklage infrage kommt.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2023. Das Gericht erklärte eine Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in Sparkassen-Riesterverträgen wegen mangelnder Transparenz für unwirksam. Ob und in welchem Umfang Betroffene Geld zurückfordern können, ist noch offen.

Teilnahme auch per Post möglich

Betroffene können Kopien ihres Riester-Vertrags einschließlich der Vertragsbedingungen sowie Schreiben zur Rentenauszahlung mit ausgewiesenen Kosten auch per Post schicken an:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Sammelklagen: Riester
Rudi-Dutschke-Straße 17
10969 Berlin

Originalunterlagen sollten nicht verschickt werden.

Wer bei der Online-Umfrage freiwillig seine E-Mail-Adresse angibt, kann sich über eine mögliche Sammelklage informieren lassen. Die Teilnahme bedeutet noch nicht, dass eine Klage läuft oder ein Anspruch auf Rückzahlung feststeht.