Durch den zum 1. Mai 2025 neu aufgelegten, und mit einer Laufzeit bis Ende 2027 ausgestatteten Pauschalvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der GEMA werden Thüringer Vereine auch im Jahr 2026 bei veranstaltungsbezogener Musiknutzung spürbar entlastet. Für das laufende Jahr stehen dafür insgesamt 300.000 EUR zur Verfügung.
„Unsere Vereine leisten jeden Tag Enormes für den Zusammenhalt in Thüringen – in den Feuerwehren, im Sport, bei Kirmesgesellschaften oder sozialen Initiativen. Deshalb entlasten wir das Ehrenamt ganz konkret: Weniger Kosten, weniger Bürokratie, mehr Rückenwind für diejenigen, die Verantwortung übernehmen.
Der laufende Pauschalvertrag des Landes mit der GEMA sorgt dafür, dass Vereine ihre Veranstaltungen einfacher und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen organisieren können. Wer sich für andere einsetzt, soll seine Zeit nicht mit Formularen verbringen, sondern mit dem, was unsere Gemeinschaft stark macht“, erklärt Thüringens Minister für Sport und Ehrenamt und Chef der Staatskanzlei, Stefan Gruhner.
Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mit Sitz in Thüringen können weiterhin die GEMA-Vergütungen für bis zu vier Veranstaltungen jährlich vom Land übernehmen lassen. Für die Veranstaltungen darf kein Eintritt verlangt werden und deren Veranstaltungsfläche darf 500 qm nicht überschreiten.
Die Veranstaltungen sind vor Beginn rechtzeitig über das GEMA-Onlineportal anzumelden:https://www.gema.de/portal
