Photovoltaik ab 2027: Einspeisevergütung soll schrittweise wegfallen
Eigenverbrauch wird künftig noch wichtiger
Wer über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nachdenkt, sollte die geplanten Änderungen ab 2027 im Blick behalten, so die Verbraucherzentrale Thüringen. Mit einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollen sich die Bedingungen für neue Solaranlagen deutlich verändern. Vor allem die bislang für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung soll für neue Anlagen schrittweise auslaufen.
Nach den derzeitigen Plänen soll es zunächst noch eine befristete Übergangszahlung geben. Danach müssten Betreiber den Solarstrom, den sie nicht selbst verbrauchen, direkt vermarkten. Der dafür erzielte Preis würde sich dann stärker am Börsenstrompreis orientieren und könnte entsprechend schwanken.
Auch die bisher mögliche Volleinspeisung soll nach den Plänen entfallen. Bis Ende 2026 erhalten Betreiber noch eine höhere Vergütung, wenn sie den gesamten erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen.
„Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage wird künftig noch stärker davon abhängen, wie viel des erzeugten Stroms im eigenen Haushalt genutzt werden kann. Wie hoch die Marktpreise für eingespeisten Überschussstrom sein werden, lässt sich praktisch nicht vorhersagen“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.
Inbetriebnahme noch 2026 sichert bisherige Vergütung
Wer seine Photovoltaikanlage noch 2026 in Betrieb nimmt, erhält nach den derzeit geltenden Regelungen für 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung.
Bei einer Anlage mit zehn Kilowatt Leistung beträgt diese beispielsweise 7,7 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung. Wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, sind es 12,2 Cent je Kilowattstunde.
Die Verbraucherzentrale warnt allerdings davor, wegen der geplanten Änderungen vorschnell eine Anlage zu kaufen.
„Eine Photovoltaikanlage ist eine langfristige Investition. Ein möglicher Stichtag ersetzt keine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsprüfung“, betont Ballod.
Entscheidend seien beispielsweise die Anschaffungskosten, der zu erwartende Stromertrag, der mögliche Eigenverbrauch sowie die langfristige Entwicklung der Strompreise.
Selbst erzeugten Solarstrom möglichst selbst verbrauchen
Gerade der Eigenverbrauch dürfte künftig eine noch größere Rolle spielen. Viele Photovoltaikanlagen produzieren über das Jahr gerechnet mehr Strom, als im jeweiligen Moment im Haushalt benötigt wird.
Bislang kann dieser überschüssige Strom zu einer festgelegten Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist werden. Bei einer Direktvermarktung würde der Erlös dagegen stärker davon abhängen, welchen Preis der Strom gerade am Markt erzielt.
Deshalb kann es künftig noch wichtiger werden, möglichst viel Solarstrom im eigenen Haus zu nutzen. Ein passend dimensionierter Batteriespeicher kann nach Angaben der Verbraucherzentrale den Eigenverbrauch deutlich erhöhen.
Auch Wärmepumpen oder Elektroautos können dabei helfen. Wer sein Elektroauto beispielsweise dann lädt, wenn die Photovoltaikanlage besonders viel Strom erzeugt, kann einen größeren Teil der eigenen Solarenergie nutzen.
Intelligente Energiemanagementsysteme können den Stromverbrauch zusätzlich steuern und beispielsweise dafür sorgen, dass überschüssiger Solarstrom bevorzugt in den Batteriespeicher fließt oder zum Laden eines Elektroautos genutzt wird.
Allerdings gilt auch hier: Eine größere Anlage oder ein besonders großer Speicher sind nicht automatisch wirtschaftlicher.
„Anlage und Speicher sollten zum tatsächlichen Strombedarf des Haushalts passen“, erklärt Ballod. Wer allerdings künftig eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto anschaffen wolle, sollte den dadurch steigenden Strombedarf bereits bei der Planung berücksichtigen.
Photovoltaik kann trotzdem attraktiv bleiben
Unabhängig von der geplanten Abschaffung der bisherigen Einspeisevergütung hält die Verbraucherzentrale Photovoltaikanlagen für viele Haushalte weiterhin für interessant.
Denn selbst erzeugter und selbst verbrauchter Solarstrom muss nicht beim Energieversorger gekauft werden. Damit können Haushalte ihre Stromkosten senken und sich zumindest teilweise unabhängiger von steigenden Energiepreisen machen.
Wer über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nachdenkt, kann sich bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen beraten lassen. Termine können unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden.
Was ab 2027 geplant ist
Der Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Änderungen sind deshalb weiterhin möglich. Nach den bisherigen Plänen soll das neue Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Für kleinere Photovoltaikanlagen ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Eine zeitlich begrenzte Zahlung soll es demnach noch geben:
- für Anlagen unter 50 Kilowatt Leistung, die 2027 in Betrieb genommen werden,
- für Anlagen unter 25 Kilowatt, die 2028 ans Netz gehen,
- sowie für Anlagen unter sieben Kilowatt, die 2029 in Betrieb genommen werden.
Die Übergangszahlung soll zunächst 5,2 Cent je Kilowattstunde betragen und für neue Anlagen ab August 2027 alle sechs Monate weiter abgesenkt werden.
Spätestens ab dem 1. Januar 2030 soll es nach den bisherigen Plänen für Strom aus neu errichteten Photovoltaikanlagen keine feste Einspeisevergütung mehr geben.
Für die spätere Direktvermarktung des überschüssigen Stroms wäre ein Dienstleister erforderlich, der den Strom an der Börse verkauft. Voraussetzung dafür sollen unter anderem ein intelligentes Messsystem und entsprechende Steuertechnik sein.
Für Hausbesitzer bedeutet das: Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte künftig noch genauer rechnen – und vor allem überlegen, wie viel des selbst erzeugten Stroms tatsächlich im eigenen Haushalt genutzt werden kann.

