Dingelstädt. Am Montag, 21. Februar 2022, findet um 18:00 Uhr im Bürgersaal Bei der Kirche 6 die 20. Sitzung des Haupt – u. Finanzausschusses mit folgender Tagesordnung statt.


1 . Festlegung der Tagesordnung
2 . Protokollkontrolle, vom 17.01.2022 – Öffentlicher Teil
3 . Protokollkontrolle, vom 24.01.2022 – Öffentlicher Teil
4 . Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen der Stadt
Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2022
5 . Umschuldung Darlehen – Nr. 8001003779 bei der Thüringer Aufbaubank
6 . 3. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Dingelstädt
7 . 3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Dingelstädt
8 . Offene Forderungen aus dem Bau des Kanonenbahnradweges
9 . Klimaanpassung / Klimaschutz / Naturschutz
10 . Informationen und Anfragen
11 . Bürgerfragestunde
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Bürgermeister Andreas Fernkorn: Ich verweise auf den § 36 a der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der zurzeit gültigen ​Fassung. Dieser bietet die Möglichkeit von Sitzungen in Form von Videokonferenzen. Eine vorherige Feststellung der Notlage durch den Bürgermeister ist erforderlich. Eine Notlage ist z. B.
nur dann gegeben, wenn keine Räumlichkeiten zur Einhaltung der geltenden
infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung stehen.

Bei Präsenzsitzungen sind folgende Hygieneregeln (Hygienekonzept) zu beachten:
- Bitte bringen Sie Ihren eigenen Kugelschreiber mit.
 – Bitte halten Sie die vorgeschriebenen Abstände von mindestens 1,5 m ein. Die geforderten Abstandsregeln werden umfangreich gewährleistet. Gruppenbildung während der Sitzungspausen ist untersagt.
- Der bereits bekannte feste Sitzplan hat weiterhin Bestand. Bitte nehmen Sie nach Eintritt des Sitzungsraumes direkt ihren Sitzplatz ein.
 – Die Teilnehmerzahl des Haupt – und Finanzausschusses wird auf ein Minimum beschränkt.
– Verwaltungsmitarbeiter nehmen nur in dem Umfang teil, wie dieses von den zu
behandelnden Themen unbedingt notwendig ist. Gäste werden gebeten, auf ihr Recht zur Teilnahme an der Sitzung zu verzichten, soweit Sie keine Belange in der Bürgerfragestunde vorbringen wollen.
 – Für die Sitzung gilt die 3G – Regel.
- Eine medizinische Mund – Nasen – Bedeckung oder eine FFP – 2 – Maske sollte während der gesamten Sitzung getragen werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Desinfektion der Hände beim Betreten des Bürgerhauses dringend empfohlen wird.
- Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist die Teilnahme an der Sitzung untersagt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Fernkorn
Bürgermeister

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