Am 13. Oktober 2022 ist ein Fall der Rindertuberkulose (Infektion mit dem Mycobacterium tuberculosis-Komplex – MTBC) in einer Rinderhaltung im Wartburgkreis in Thüringen amtlich festgestellt worden.

Bei einem Rind mit auffälligen Veränderungen an den Lymphknoten bei der Fleischuntersuchung am Schlachthof wurden Organ-Proben zur Untersuchung eingesendet. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat am 11. Oktober 2022 eine Infektion mit dem Mycobacterium tuberculosis-Komplex- mittels PCR nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor für MTBC am Friedrich-Loeffler-Institut hat das Untersuchungsergebnis gestern bestätigt. Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat daraufhin den Ausbruch der Rindertuberkulose amtlich festgestellt.

Alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, weiterführende Untersuchungen sowie epidemiologische Ermittlungen werden durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingeleitet. Dazu gehört unter anderem auch die Untersuchung des gesamten Viehbestands des Betriebes.


Bei der Tuberkulose der Rinder handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch von verschiedenen Arten der Gattung Mycobacterium (Mykobakterien), zum Beispiel auch durch Mycobacterium bovis oder Mycobacterium caprae, verursacht wird und chronisch verläuft. Charakteristisch ist die Entwicklung von Granulomen, die zu Beginn der Erkrankung meistens in der Lunge entstehen, dann mit Erregerausbreitung auf die Lymphknoten übergehen und über den Blutkreislauf auf andere Organe verbreitet werden.

Die Rindertuberkulose kann als Zoonose auch auf andere Haustiere und den Menschen übertragen werden.

Deutschland ist seit 1997 anerkannt frei von Tuberkulose. Dennoch treten vereinzelte Fälle auf. Deshalb wird die Tuberkuloseüberwachung über die Fleischuntersuchung geschlachteter Rinder sichergestellt.

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