Der Thüringer Landtag hat heute in seiner Februarsitzung den Haushalt für das Jahr 2022 sowie die Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. „Damit ist mit der finanziellen Hängepartie Schluss und die Kommunen wissen endlich, mit welchen Mitteln sie 2022 planen können. Und das ist ordentlich“, betonte heute Innenminister Georg Maier. Schon der Gesetzentwurf der Landesregierung sah eine Finanzausgleichmasse in noch nie dagewesener Höhe von 2,336 Milliarden Euro vor.

Hierin enthalten sind 110 Millionen Euro, um die die Finanzausgleichsmasse bereits im vorigen Jahr aufgestockt wurde, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Infolge der weiteren Aufstockung der finanziellen Mittel im parlamentarischen Verfahren in Höhe von insgesamt 130 Millionen Euro kann die kommunale Finanzausstattung zusätzlich gestärkt werden. „Die Finanzausgleichsmasse erreicht damit einen Rekordwert von 2,436 Milliarden Euro. Zugleich wird nach der November-Steuerschätzung auch ein Allzeitrekordwert bei den Steuereinnahmen der Kommunen in Höhe von 1,946 Milliarden Euro erwartet“, so Maier weiter.

Im Einzelnen dürfen sich die Kommunen über eine Steigerung der für ihre Kämmerer so wichtigen Schlüsselzuweisungen von in Summe rund 77 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr bzw. 90 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf freuen. Mit der Etablierung eines neuen Sonderlastenausgleichs für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Höhe von 10 Millionen Euro gewinnt auch dieser enorm wichtige Bereich im Kommunalen Finanzausgleich künftig an Bedeutung. Durch den um ca. 7 Millionen Euro steigenden Demographieansatz können die Folgen der demographischen Entwicklung nochmals besser abgefangen werden.

Die Pauschalen für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben werden erneut zum Teil deutlich angehoben. So steigen beispielsweise die Einwohnerpauschalen bei den kreisfreien Städten von 142 Euro auf 172 Euro. In Summe erhöhen sich diese Zuweisungen um rund 33 Mio. Euro gegenüber 2021. Weitere Änderungen dienen der noch gerechteren Verteilung der vorhandenen Finanzmittel zwischen den Thüringer Kommunen sowie zwischen dem Land und den Kommunen.

„Besonders freue ich mich, dass mit der Überführung der kommunalen Investitionspauschalen in Höhe von 100 Millionen Euro in das Finanzausgleichsgesetz eine Verstetigung in diesem so wichtigen Bereich der Investitionsfinanzierung erzielt werden konnte“, bekräftigt Georg Maier.

Zudem fließen über das Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden weitere rund 30 Millionen Euro.

Der Minister zeigte sich davon überzeugt, dass mit dieser Finanzausstattung insbesondere der in den vergangenen Jahren erfolgte lobenswerte Gleichklang aus stark steigenden kommunalen Investitionen einerseits und andauernder kommunaler Schuldentilgung andererseits weitergeführt werden kann. „Mit den sorgfältig abgewogenen Reformschritten und den zusätzlichen Mitteln sollte auch die Möglichkeit gegeben sein, dass in den kommunalen Finanzausgleich nach etlichen Jahren der Reformen wieder etwas mehr Ruhe einkehrt“, erklärte der Minister nicht ohne darauf hinzuweisen, dass sein Haus mit einer Überarbeitung der Finanzierung der Soziallasten noch einen wesentlichen Reformpunkt in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zeitnah umsetzen möchte

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