Ebenfall heute Nacht, gegen 02:30 Uhr, wurde in der Leinefelder Innenstadt ein Radfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da der 36jährige deutliche Anzeichen für Alkoholkonsum zeigte, wurde ihm ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten. Er willigte ein und der Test ergab einen Wert von 1,98 Promille. Im Anschluss wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, da man als Radfahrer nach der aktuellen Rechtssprechung ab einem Wert von 1,6 Promille absolut fahrunsicher ist.
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Wir verzichten auf Gendersternchen u.a. - denn: Im Plural heißt es, die Lehrer (männlich und weiblich), im Singular für eine Frau, die Lehrerin und für einen Mann, der Lehrer. Die deutsche Sprache diskriminiert damit niemand.