Göttingen. Seit Jahrzehnten wird das Parken entgegen der Fahrtrichtung – sofern keine weiteren Parkverstöße vorliegen – in Göttingen nicht sanktioniert, teilt die Stadtverwaltung mit. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit fällt diese Göttinger Besonderheit nun weg. Ab dem 1. März 2025 wird die Stadt Göttingen das Parken entgegen der Fahrtrichtung im gesamten Stadtgebiet sanktionieren.

Das Parken entgegen der Fahrtrichtung führt zu vermeidbaren Gefahrensituationen. Denn Autofahrer*innen müssen beim Ein- und Ausparken auf zwei Fahrspuren achten und beim Rangieren Wendemanöver durchführen. Das Einfädeln in den fließenden Verkehr und die Sicht auf die rechte Fahrbahnseite sind dadurch erschwert.

In Göttingen hat in den vergangenen Jahrzehnten der Radverkehr und zuletzt insbesondere die Nutzung von E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern deutlich zugenommen. Diese Verkehrsgruppen sind besonders betroffen von den Gefahren, die sich beim Ausparken von der linken Fahrbahnseite ergeben. Aus diesen Gründen wird die bisherige Praxis, das Parken entgegen der Fahrtrichtung zu tolerieren, nun aufgegeben.

Der Stadtordnungsdienst wird bei seinen Kontrollen in den kommenden Wochen zunächst Infoflyer an verkehrt herum parkende Autos klemmen, um möglichst viele betroffene Menschen im Vorfeld auf die neue Regelung hinzuweisen. Ab dem 1. März wird das Falschparken dann sanktioniert. Das Verwarngeld für einen derartigen Verstoß beträgt 15,00 EUR (Verstoß gegen § 12 Abs. 4 StVO).