Aussetzung von Elternbeiträgen für Schulhort und Kindergärten infolge pandemiebedingter Schließung – Im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags, in dem sich jeder zu aktuellen Gesetzesinitiativen äußern kann, steht ein neues Gesetzesvorhaben zur Diskussion. Es geht darum, dass von Eltern vom 1. Januar 2021 bis zum Ende der landesweiten Schließung von Schulen und Kindergärten keine Beiträge erhoben werden sollen. Mehr dazu hier:

  • Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
    Entwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/2602); federführend ist der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Die Diskussion ist noch bis zum 22. Februar 2021 aktiv.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll festgelegt werden, dass von Eltern im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ende der landesweit angeordneten Schließung aller Schulen und Kindertageseinrichtungen, längstens aber bis zum 30. April 2021, keine Elternbeiträge erhoben werden.

Diese Regelung soll nur für die Monate gelten, in denen die Schulen an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen sind. Für Schulen in freier Trägerschaft soll die Regelung gelten, soweit diese während der Schließung der Schulen auf das Schulgeld für die Ganztagsbetreuung verzichten.

In den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sollen keine Elternbeiträge für die Kinder erhoben werden, die an maximal fünf Tagen pro Monat eine Betreuung in Anspruch genommen haben. Der Gesetzentwurf sieht ferner einen finanziellen Ausgleich für die den Trägern mit der Aussetzung der Elternbeitragspflicht entstehenden Einnahmeverluste vor.

Unter https://forum.thueringer-landtag.de/ können Bürgerinnen und Bürger Gesetzesinitiativen mitdiskutieren. Das Forum bietet Raum zum Dialog über aktuelle parlamentarische Projekte, es informiert umfassend über neue Gesetzentwürfe und bietet Gelegenheit zum Meinungsaustausch.

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