Zum Wochenende haben in Erfurt mehrere Thüringer Gewässerunterhaltungsverbände einen Landeswasserverbandstag gegründet – als gemeinsames Sprachrohr der gemeinsamen Interessen. Mitglieder des Landeswasserverbandstags können Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände und andere Organisationen sein, die gleiche oder ähnliche Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung übernehmen.

Dazu erklärt Umweltministerin Siegesmund: „Ich wünsche dem Verband viel Erfolg und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Der Aufbau der Gewässerunterhaltungsverbände war ein Kraftakt – er ist uns gelungen. Der Landwasserverbandstag bündelt jetzt Interessen, das haben wir uns von Anfang an gewünscht. Er ist unser direkter und ständiger Ansprechpartner. Der Aufbau des Verbandes zeigt, wie gegenseitiges Vertrauen gewachsen ist. In guter Zusammenarbeit wollen wir gemeinsam unsere Ziele erreichen: Gesunde Gewässer, Artenvielfalt und Klimaschutz.“

Bis Herbst 2019 wurden in Thüringen auf der Grundlage des neuen Wassergesetzes insgesamt 20 Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) gegründet. Mit der Arbeit der GUV wird die hoheitliche Aufgabe der Gewässerunterhaltung fachlich in einer Hand gebündelt. Die Verbände verstehen sich als Unterstützer Ihrer Mitgliedsgemeinden und der Gewässeranlieger. Jede Gemeinde in Thüringen ist einem oder mehreren Verbandsgebieten und damit einem oder mehreren GUV zugeordnet. Sie wollen gemeinsam die anstehenden Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes übernehmen und diese in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und Anliegern lösen.

Das Ziel ist die Verbesserung der Gewässerstrukturen in Thüringen. Damit verbunden ist sowohl eine gute Hochwasservorsorge, die ökologische Entwicklung der Gewässer und ihrer Ufer sowie die Erlebbarkeit der Anwohner am und im Gewässer. Die Finanzierung der GUV zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erfolgt ausschließlich durch Zuweisungen des Freistaates Thüringen. In Thüringen gibt es Gewässer mit einer Länge von insgesamt ca. 15.500 km. Davon sind ca. 1.500 km Gewässer I. Ordnung in der Zuständigkeit des Landes. Ca. 14.000 km entfallen somit auf die Gewässer II. Ordnung.

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