Am 1. Januar 2022 ist bundesweit das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Es verpflichtet Discounter und Supermärkte, alte Elektrogeräte wie Zahnbürsten oder Handys anzunehmen, auch wenn sie woanders gekauft wurden. Größere Geräte werden dort zurückgenommen, wo neue gekauft werden. Gleiches gilt für Onlinehändler.
Umweltministerin Siegesmund erklärt dazu: „Es ist wichtig, die örtlichen und kommunalen Abfallentsorger beim Recyceln von Elektrogeräten zu entlasten und den Handel einzubinden. Hauptsache, die Geräte werden richtig entsorgt und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen. So landen künftig noch weniger Altgeräte im Hausmüll. In Thüringen haben wir durch den Reparaturbonus in diesem Jahr eindrucksvoll erfahren, wie viele Menschen Elektroschrott vermeiden und damit ihre Umwelt schützen wollen.“
„Damit Thüringer Elektrogeräte nicht mehr zu schnell im Müll landen, soll der Reparaturbonus, diesmal mit Einbindung von Reparaturcafés, auch 2022 kommen. Eine Reparatur ist die erste Wahl, wenn es das Handy oder die alte Nähmaschine eigentlich noch tut“, so Siegesmund.
Dank der Förderung des Umweltministeriums erhielten 2021 mehr als 6000 Thüringerinnen und Thüringer bis Oktober eine Förderung von bis zu 100 Euro für die Reparatur von Altgeräten. Das Gesamtvolumen der Kofinanzierung durch den Landeszuschuss lag bei rund 400.000 Euro.
,,Jetzt werbe ich dafür, dass wir den Bonus im Landeshaushalt 2022 wieder verankern und perspektivisch auch im Bund eine stärkere Kreislaufwirtschaft etablieren.“
Hintergrund:
Das Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Gesetzesnovellierung des Bundesumweltministeriums vom 27. Mai 2021 setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte um.
Das Elektrogesetz regelt, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und umweltfreundlich entsorgt werden. Nach jüngsten Zahlen aus dem Jahr 2020 gaben im Jahr 2018 Thüringerinnen und Thüringer pro Kopf knapp 8 kg Elektroschrott ab. In Altgeräten stecken viele wertvolle, aber auch umweltschädliche Stoffe. Diese können und sollten nicht einfach weggeworfen werden.
Ziel ist es, seltene Metalle zurückzugewinnen und die Umwelt vor dem Eintrag von Schadstoffen zu schützen. Darüber hinaus soll die illegale Ausfuhr von Elektro-Altgeräten ins Ausland unterbunden werden. Das Gesetz vereinfacht die richtige Entsorgung von Elektro-Altgeräten. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums: https://www.bmu.de/faqs/elektronikgeraetegesetz-elektrog.