Mario Voigt: „In öffentlichen Einrichtungen muss es eine klare und verständliche Sprache geben“.

Ein Antrag der CDU-Fraktion gegen die Verwendung der Gendersprache in öffentlichen Einrichtungen des Landes ist vom Thüringer Landtag mit einer Mehrheit verabschiedet worden.

„Thüringer sind freiheitsliebend und direkt. Wir sind das Land der Dichter und Denker. Bewusster Umgang mit der deutschen Sprache ist uns wichtig. Jeder soll so reden, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. In unseren öffentlichen Einrichtungen soll es aber eine klare und verständliche deutsche Sprache geben“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Mario Voigt. Der erfolgreiche Antrag der CDU sieht vor, dass in der öffentlichen Kommunikation des Landtags, der Landtagsverwaltung, in nachgeordneten Behörden sowie Bildungseinrichtungen wie Schulen und Hochschulen klar und verständlich geschrieben wird und nicht per Gendersprache.

Anlass war unter anderem ein Vorhaben der Landtagsverwaltung, künftig auch Sitzungsprotokolle mit Gender-Sternchen, -Doppelpunkt oder Unterstrich zu versehen. In den Informationsbroschüren des Landtags ist das bereits implementiert. Voigt: „Das halten wir für falsch. Umfragen bestätigen regelmäßig, dass mehr als zwei Drittel der Bürger die Gendersprache ablehnen. Wir müssen die Lebensrealität der Menschen im Blick behalten und dürfen ihnen nicht von oben herab etwas aufzwingen, das sie nicht wollen.“ Die Bürger hätten das Recht, dass das Parlament und die öffentlichen Verwaltungen in klarem und korrektem deutsch kommunizieren, so der CDU-Politiker.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christoph Zippel forderte die Landesregierung und die Landtagsverwaltung auf, dem Beschluss schnellstens zu folgen und die Vorgaben umzusetzen. „Die CDU befürwortet geschlechtergerechte Sprache. Texte in Behörden müssen allerdings sachlich korrekt, eindeutig und vor allem gut lesbar sein.“ Die Gendersprache gewährleiste diese Prinzipien nicht, so Zippel.

Der Landtag und öffentliche Einrichtungen sollten deshalb auf diese Sprachform verzichten und sich an die geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung halten. Zippel: „Wir verbieten explizit niemandem, so zu reden, wie er es für richtig hält. Die Gendersprache in Behörden und Bildungseinrichtungen anzuwenden bedeutet aber, Menschen auszuschließen, die nicht gut deutsch können, Sinnesbehinderungen oder kognitive Einschränkungen haben. Sie ist damit nicht inklusiv. Eine mit Steuergeld finanzierte Gendersprache lehnen wir für die genannten Bereiche deshalb ab,“ so Zippel.

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