Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes und weiter:


Diese Einrichtungen sind somit nach § 20 a IfSG dazu verpflichtet, Mitarbeiter ohne gültigen oder glaubhaften Impf- oder Genesenennachweis an das Gesundheitsamt des Landkreises Eichsfeld zu melden.

Damit die Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach § 20 a IfSG nachgehen können, hat das Gesundheitsamt eine entsprechende Lösung auf der Webseite des Landkreises Eichsfeld ( www.kreis – eic.de ) veröffentlicht. Alle Informationen zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie den Link zum Meldeformular finden Sie auf der Webseite des Landkreises Eichsfeld .

Bitte beachten Sie, dass der Link für die Meldung erst ab dem 16.03.2022, 0:00 Uhr aktiviert wird. Sehen Sie bitte außerdem davon ab, die Meldungen vorab und auf anderen Wegen an das Gesundheitsamt zu richten.

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