Stadtratsitzung in der Obereichsfeldhalle. Foto: Ilka Kühn

Leinefelde. In der Obereichsfeldhalle hatte am Nachmittag zunächst der Hauptausschuss getagt und dann bis zum späten Abend der Stadtrat. Beim Hauptausschuss ging es um um einen Nachtragshaushalt mit einer Darlehensaufnahme in Höhe von fünf Millionen Euro, den der Ausschuss und später der Stadtrat auch beschloss. Darüber hinaus ging es beim Stadtrat neben vielen anderen Punkten auch um das Thema Landesgartenschau, Wipperwelle, Haushalt 2021.

Zur Landesgartenschau wurde zwei ganz wichtige Beschlüsse  gefasst: Sie wurde sie wurde auf das Jahr 2025 verschoben und es gibt mehrere Gründe dafür, die ich gesondert darstellen werde. Es gab heute einen noch sehr wichtigen Beschluss. Die Landesgartenschau wird dann nicht als eigenständige Betrieb geführt werden, sondern wird Bestandteil des Haushaltsplanes. Der Vorteil ist, die Stadt kann selbst handeln und muss nicht auf die Genehmigung vom Kreis warten, dass die Stadt für die GmbH bürgen kann, die gegründet werden sollte. Wegen vermeintlich fehlender Unterlagen war diese immer noch nicht erteilt worden vom Kreis. Dadurch konnte die LGS-GmbH eben nicht gegründet werden und somit blieben auch weitere Vorplanungen auf der Strecke. Hilfe vom Kreis kam nicht. Doch mit dem Stadtratsbeschluss ist das ja jetzt vom Tisch.

Die Notwendigkeit zur Erstellung des 1. Nachtragshaushaltsplanes ergab sich im Interesse der weiteren städtischen Entwicklung und dem Ziel der Durchführung der Landesgartenschau 2024, die jetzt zumindest vom Stadtrat auf 2025 verschoben wurde.

Man wird auch als Journalistin den Eindruck nicht los, dass es von Anfang an nicht gewollt war, dass die Stadt Leinefelde-Worbis die nächste Landesgartenschau Thüringens ausrichtet. Nun geht die Stadt einen anderen Weg. Sie hat eine Nachtragshaushaltssatzung erstellt, die von den Stadträten einstimmig beschlossen wurde. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung war es ein hartes Wochenende. Bundestagswahl, Vorbereitung Stadtratsitzung, Ausarbeitung Nachtragshaushalt und Nachbereitung Bundestagswahl. Bürgermeister Marko Grosa dankte dem Team aufs herzlichste. Solch ein Engagement sei nicht selbstverständlich.

Die Kämmerin der Stadtverwaltung, Heike Genzel, stellte den Nachtragshaushalt vor und versicherte, dass damit die Bürgschaft vom Tisch sei und die Betriebsgründung auch. Dass es sich aber nur um Beschlüsse und Formelles handele. Der Landkreis muss dem Nachtragshaushalt auch nur deswegen genehmigen, weil die Stadt ein Darlehen aufnehmen möchte. Laut Kommunalgesetz könnte sie übrigens in 2021 bis 14 Millionen Euro aufnehmen. Ohne Darlehen hätte der Landrat die Nachtragshaushaltssatzung nur zur Kenntnis nehmen müssen.

Noch in dieser Woche soll sie nun im Kreis vorgelegt werden, damit nicht noch weitere Zeit verstreicht. Mit einem Landesgartenschaubetrieb wäre einiges leichter gewesen, zu handeln. Jetzt muss alles der Stadtrat absegnen, was die LGS betrifft. Man hatte aber den Eindruck, dass der Startschuss gefallen ist, und die Ärmel nun hochgekrempelt werden. Hauptsache es wird der Stadt nicht eine weitere Hürde in den Weg gestellt.

Ilka Kühn

Sachdarstellung der Stadtverwaltung:

Der vorliegende Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von 1.741.200 € unverändert ab. Der Finanzplan schließt mit einem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 2.900.200 € ab und somit einer Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr in Höhe von 5.000.000 €. Dieser resultiert aus der Aufnahme eines Darlehens.

Die Erarbeitung des 1. Nachtragshaushaltes ergab sich aus der Notwendigkeit, nachträgliche Veränderungen zum Haushaltsplan planwirksam zu gestalten. Mit Schriftsatz vom 13.09.2021 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld wurde mitgeteilt, dass der Landkreis Eichsfeld wieder für die Genehmigung der in der Sondersitzung des Stadtrates am 25.06.2021 herbeigeführten Beschlüsse zur Gründung der Landesgartenschau Entwicklung 2024 GmbH (Beschluss Nr. 43/2021 – 1. Ergänzung) und der Bürgschaft durch die Stadt Leinefelde-Worbis (Beschluss Nr. 140/2021) verantwortlich ist.

Um möglichen Schaden von der Stadt abzuwenden, ist die Verwaltung der Auffassung, einen 1. Nachtragshaushalt mit einer Darlehensaufnahme in Höhe von 5 Mio. € dem Stadtrat vorzulegen. Dieses Darlehen dient ausschließlich der Zwischenfinanzierung bis zur erteilten Genehmigung der oben genannten Beschlüsse.

Um gegenüber der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) des Landes Thüringen die Durchführung der Landesgartenschau 2025 sicherzustellen, sind die erforderlichen Genehmigungsverfahren unumgänglich. Voraussetzung hierfür ist die weitere Beauftragung von verschiedensten Gutachtern und Planern. Nur mit vernünftigen Planungsunterlagen können Baugenehmigungsverfahren beantragt werden.

Die künftigen Auszahlungen werden über Buchungsstellen im Vorschussbuch abgewickelt. Gemäß der Bekanntmachung über das Kreditwesen der Gemeinden und Landkreise vom 22.01.2021 ist die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu erteilen.

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