Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) in Kindergärten gesichert

Seit dem 1. August 2023 erhalten Träger von Kindertageseinrichtungen für jeden belegten Ausbildungsplatz im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) einen monatlichen Zuschuss von 1.200 Euro. Mit dieser neuen Regelung im Thüringer Kindergartengesetz geht Thüringen einen weiteren Schritt zur Verstetigung der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern.

„Wir reagieren mit der Verstetigung von PiA auf den stetig wachsenden Bedarf an Fachkräften. Weil in der frühkindlichen Bildung die Grundlage für die weitere Entwicklung von Kindern gelegt wird, unterstützen wir die Kindertagesbetreuung ganz gezielt“, so Bildungsminister Helmut Holter.

Thüringen fördert mit PiA die nun stärker an der Verzahnung von Theorie und Praxis orientierte sozialpädagogische Ausbildung im frühkindlichen Bildungsbereich. Mit diesem veränderten Einstieg in das Berufsfeld wird auf den gestiegenen Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung reagiert und er dient zugleich dem Gewinn künftiger Fachkräfte.

Im Bundesvergleich stellt sich die in Thüringen gewählte Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung als einmalig dar. So erfolgt in Thüringen keine Anrechnung auf den Fachkraft-Kind-Schlüssel. Das sorgt bei den Fachschülerinnen und Fachschülern einerseits für mehr Sicherheit durch einen festen Ausbildungsplatz bis zum regulären Ende der Ausbildung auch bei sich verändernden Kinderzahlen im jeweiligen Kindergarten.

Und für die Fachkräfte in der Einrichtung bedeutet es andererseits, dass die Lernenden nicht auf die Anzahl der vorhandenen bereits ausgebildeten Fachkräfte angerechnet werden. So bleibt für alle die Zeit, die es benötigt, um Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern einen soliden Einstieg in den Beruf zu ermöglichen und bei den ersten beruflichen Schritten kompetent zu begleiten. Von dem „Plus“ an Personal über den Fachkraftschlüssel hinaus profitieren nicht zuletzt die betreuten Kinder. Darüber hinaus handelt es sich nun um eine gesetzliche Regelung und nicht mehr um ein zeitlich begrenztes Förderprogramm. Insgesamt werden so für die Träger von Kindergärten stabile Rahmenbedingungen für die Ausbildung künftiger Fachkräfte geschaffen.

Die praxisintegrierte Ausbildungsform ist grundsätzlich in Vollzeit vorgesehen, was mit dem Status als Auszubildende bzw. als Auszubildender verbunden ist. Für bereits tätiges pädagogisches Personal ohne Abschluss als Erzieherin oder Erzieher ist in Thüringen weiterhin auch eine berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeit möglich.

Da der gewährte Zuschuss keine Vollkostendeckung darstellt, können darüberhinausgehende Ausbildungskosten als Betriebskosten geltend gemacht werden. Näheres zum Verfahren hinsichtlich der Beantragung des Zuschusses und der Auszahlung wird in der Thüringer Kindergartenfinanzierungsverordnung geregelt. Es ist vorgesehen, dass die Träger je Ausbildungsjahr einen Antrag beim Staatlichen Schulamt Südthüringen stellen können.

PiA wurde seit 2019 als Modellprojekt durchgeführt, welches anhand von fünf Ausbildungsgängen im Bereich der Kindertagesbetreuung die praxisintegrierte Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher erprobte. Thüringen reagierte mit diesem Modellprojekt auf den stetig steigenden Fachkräftebedarf und unterstützte somit gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen. Diese Ziele werden nun in der Verstetigung der praxisintegrierten Ausbildung im Rahmen des Thüringer Kindergartengesetzes weiterverfolgt.

Der theoretische Teil der Ausbildung kann von staatlichen Fachschulen im Fachbereich Sozialwesen und von staatlich anerkannten Ersatzschulen angeboten werden. Der berufspraktische Teil der Ausbildung erfolgt dann in der Praxiseinrichtung Kindergarten, welcher die Anleitung durch eine staatlich anerkannte Erzieherin oder einen staatlich anerkannten Erzieher als Mentorin oder Mentor mit mindestens zweijähriger beruflicher Erfahrung gemäß der Fachschulordnung Thüringens sicherstellt.

Die aktuelle Gesetzesänderung wurde am 28. April 2023 vom Landtag beschlossen und die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgte am 30. Mai 2023.