„Jedes Kind braucht eine Zukunft!“, greift Mirjam Kruppa, Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, das diesjährige Motto des Weltkindertages am 20. September auf und mahnt: „Alle Kinder sollen gleichberechtigt sein. Herkunft oder Aufenthaltsstatus dürfen bei der Bewertung der Bedürfnisse der Mädchen und Jungen in unserem Land keine Rolle spielen!“ Die Beauftragte kritisiert damit den vorliegenden Gesetzentwurf des Bundes zur Kindergrundsicherung. Er schließt insbesondere Kinder und Jugendlicher asylsuchender und geduldeter Familien aus.

„Es sagt viel über uns als Gesellschaft aus, wie wir auf die Bedürfnisse unserer Kinder eingehen. Kinderarmut schadet den Kindern heute und der gesamten Gesellschaft morgen“, so Kruppa. Die Kindergrundsicherung sei ein richtiger und wichtiger Ansatz, findet die Beauftragte. Doch sollte er gerade jene erreichen, die am bedürftigsten sind. Der nunmehr geplante Ausschluss aus der Kindergrundsicherung würde die Kinder treffen, die bereits jetzt sozialrechtlich auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes benachteiligt werden. „Das ist rein menschlich gesehen abzulehnen und geht an Sinn und Zweck der Grundsicherung vorbei: Wir können und sollten es uns nicht leisten, gerade jene Kinder, die eine Grundsicherung am meisten benötigen, von diesen Leistungen auszuschließen“, fordert die Beauftragte.

Die Ampelregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt: „Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben. Diese Chancengleichheit ist aber noch lange nicht Realität. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen, werden mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen.“ Diesem Anspruch wird der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der Thüringer Integrationsbeauftragten nicht gerecht.

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen hat 1954 beschlossen, durch einen jährlichen Weltkindertag auf die Einhaltung von Kinderrechten hinzuwirken. In Thüringen ist der 20. September seit 2019 gesetzlicher Feiertag.

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