Innovative und zukunftsweisende Präventionsmaßnahmen zur Stärkung des Gemeinwohls und zur Prävention delinquenten Verhaltens werden vom Landespräventionsrat Thüringen gefördert. „Voraussetzung ist natürlich, dass diese noch nicht begonnen wurden und auch kein Dritter hierfür Fördermittel gewährt“, erklärte heute (16. September 2020) der Leiter der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates Prof. Dr. Ley.

Ab sofort können Zuwendungen bei der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales beantragt werden. Hinweise zum Zuwendungs- und Antragsverfahren stehen online unter https://www.lpr-thueringen.de/foerderung/ zur Verfügung.

Antragsschluss für das laufende Jahr ist der 31. Oktober 2020.

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