Innenminister Georg Maier hat im Bundesrat den Gesetzentwurf für das „Sanktionsdurchsetzungsgesetz 2“ begrüßt. In Berlin sagte er gestern, dass die vorgesehenen Maßnahmen für mehr Transparenz sorgen, gerade bei der Sanktionierung von russischen Oligarchen. „Damit bekämpfen wir Geldwäsche effektiver als bisher und können die Sanktionspakete gegen Russland besser durchsetzen“, so Maier.

Im Gesetzentwurf steht ein Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen. Auch die Bezahlung mit Fahrzeugen, Wertgegenständen, Schmuck, Kryptowerten oder Darlehensverträgen soll künftig unterbunden werden.

In der Länderkammer sprach sich Maier auch für die Errichtung einer Zentralstelle beim Bund aus. „Die Schaffung dieser Bundeszuständigkeit zur effektiven Aufdeckung zweifelhafter Vermögenswerte ist Kernelement des Gesetzentwurfs“, sagte er. Denn die „Zuständigkeit bei einer Vielzahl von Behörden auf Bundes- und Landesebene“ stünde der effektiven Bekämpfung von Finanzkriminalität und der Durchsetzung von Sanktionen im Weg.

Der Thüringer Innenminister lobte den Gesetzentwurf für die Verzahnung der Register. Gemeint ist, dass durch die Verknüpfung von Transparenzregistern für Unternehmen mit Immobiliendaten versteckte Vermögen eher entdeckt werden können. Maier: „Will man den Schleier von kriminellen Finanztransaktionen ziehen, muss man dem Geld folgen. ´Follow the money` ist der Ansatz für die Bekämpfung der Finanzkriminalität.“

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