Duderstadt. Der Rat der Stadt Duderstadt hat für das Haushaltsjahr 2021 noch keine Festlegung der Grundsteuerhebesätze beschlossen. Dieses wird im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2021 erfolgen. Bürgermeister Thorsten Feike weist darauf hin, dass die Regelungen aus dem Jahr 2020 insofern noch gelten und auf der Basis dieser Festsetzungen zunächst Vorauszahlungen zu leisten sind.

Demnach bleiben die Beträge aus dem Vorjahr momentan unverändert. Aktuell ist nur die Fälligkeit zum 15.02.2021 betroffen. Steuerzahler, die am Lastschriftverfahren teilnehmen,
brauchen insofern nichts zu beachten.