1. Zahlungstermin im Februar wird mit 2. Termin im Mai zusammengelegt
Leinefelde-Worbis. Die Grundsteuerreform führt in den Finanzverwaltungen und
Kommunen bundesweit zu einem erhöhten Bearbeitungsaufwand, so auch in der Stadt
Leinefelde-Worbis. Hier wurden bisher rund 8000 Grundsteuerbescheide pro Jahr erstellt.
Die alte Berechnungsweise darf aber nur noch bis 31.12.2024 angewendet werden.
Ab 1. Januar 2025 greift die Grundsteuerreform und es gelten neue Messbeträge, die zuvor von
den Finanzämtern festgelegt wurden. Das Problem: In vielen Fällen müssen auch die Stammdaten der Steuerzahler neu erfasst werden, zum Beispiel, weil die Grundsteuer A bislang direkt vom Pächter erhoben wird, künftig aber vom Eigentümer zu zahlen ist. Schwierigkeiten bereitet aber insbesondere der Datentransfer vom Finanzamt zur Stadtverwaltung. Dieser läuft nicht in allen Fällen automatisch, vieles muss von den Mitarbeitern selbst eingepflegt werden, weil es die
technischen Systeme nicht leisten können.
Die Stadtverwaltung hat nach Bereitstellung der Daten durch das Finanzamt im Herbst dieses
Jahres sofort eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich um die notwendige Datenübertragung
kümmert. „Dennoch wird es nicht möglich sein, alle Grundsteuerbescheide pünktlich bis zum
ersten von insgesamt vier jährlichen Zahlungsterminen im Februar 2025 zu versenden“,
informiert Fachbereichsleiter Tobias Otto.
Die Stadtverwaltung hat daher entschieden, dass die Februar-Grundsteuerzahlung erst
zusammen mit der Mai-Grundsteuerzahlung eingezogen wird bzw. zu überweisen ist. Dazu
wird im ersten Quartal eigens eine Hebesatz-Satzung erlassen. „Diejenigen, die ihre
Grundsteuer per Dauerauftrag überweisen, werden gebeten, diesen umgehend zu löschen,
damit es mit der neuen Festsetzung nicht zu ungewollten Überzahlungen kommt“,
formuliert Tobias Otto einen wichtigen Hinweis an die Bürger.
Die Zahlungen per Dauerauftrag könnten ohne neue Bescheide nur schwer oder gar nicht zugeordnet werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Grundsteuerreform den kommunalen Haushalten in der Umsetzungsphase nicht mehr Geld in die Kassen spülen soll als vor der Gesetzesänderung, sprich aufkommensneutral sein soll. Bislang hat die Stadt Leinefelde-
Worbis im Bereich der Grundsteuer B jährlich rund 2,2 Millionen Euro eingenommen.
„Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird es eher so sein, dass der Stadt Leinefelde-Worbis
Grundsteuer-Einnahmen fehlen werden“, informiert Tobias Otto. Derzeit zeichne sich ab,
dass die Stadt unter Beibehaltung des alten Hebesatzes nur rund 90 Prozent der
Steuereinnahmen bei der Grundsteuer B erzielen wird. Trotzdem müssen insbesondere
Eigenheimbesitzer zum Teil mit spürbaren Steuererhöhungen rechnen.
„Dies liegt am erhöhten Messbetrag, der vom Finanzamt für ihre Grundstücke festgestellt wurde“, erklärt Tobias Otto. Eigentümer von Gewerbegrundstücken wiederum würden teils stark entlastet. Damit die Stadt das Grundsteueraufkommen wie vom Gesetzgeber vorgesehen gleichhalten und im Haushalt mit denselben Einnahmen wie in den Vorjahren rechnen kann, müsste sie den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöhen, was eine weitere Belastung insbesondere von privaten Eigenheimgrundstückseigentümern bedeuten würde. „Die Entscheidung darüber obliegt dem Stadtrat“, stellt Tobias Otto klar.
Der Hebesatz gelte für alle Grundstücksarten gleichermaßen, könne also nicht für Gewerbetreibende und Eigenheimbesitzer unterschiedlich verändert werden.
Bei der Grundsteuer A stehe man noch am Anfang des Prozesses. Hier stünden die
Übermittlungen vom Finanzamt und die Verarbeitung in der Stadtverwaltung größtenteils
noch aus.
(Pressemitteilung der Stadtverwaltung.)