Die Verbraucherzentrale will rechtswidrig erzielte Gewinne bei Voxenergie und Nowenergy abschöpfen.

 ●       Unternehmen der Primaholding fallen seit Jahren mit Verstößen gegen geltendes Recht auf.

 ●       Die Verbraucherzentrale hat nun Gewinnabschöpfungsverfahren gegen die Primaholding-Töchter Voxenergie und Nowenergy gestartet.

 ●       Die Energielieferanten haben mit der Erhebung einer Printgebühr unzulässigerweise Geld eingenommen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Gewinnabschöpfungsverfahren gegen die Voxenergie GmbH und die Nowenergy GmbH gestartet. Die Energielieferanten hatten in der Abrechnung eine Printgebühr berechnet. Dies ist unzulässig, hat das Landgericht Berlin nach Klagen der Verbraucherzentrale in beiden Fällen rechtskräftig entschieden. Auch gegen andere Unternehmen der Primaholding geht die Verbraucherzentrale wegen ähnlicher Printgebühren vor.

„Wenn Anbieter Gesetze brechen, muss das Folgen haben. Unrechtsgewinne dürfen nicht einfach im Unternehmen bleiben“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Wir beobachten immer wieder, dass einzelne Energieversorger gesetzliche Regeln unterlaufen. Damit sich solche Praktiken finanziell nicht lohnen, nutzen wir das Instrument der Gewinnabschöpfung.“

Worum geht es bei den Gewinnabschöpfungsverfahren?

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Energielieferanten verpflichtet, mindestens einmal jährlich die unentgeltliche Übermittlung der Abrechnung in Papierform anzubieten. Voxenergie und Nowenergy rechneten hingegen drei Euro Printgebühr in Abrechnungen ab – zu Unrecht, wie das Landgericht Berlin nach Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale klargestellt hat.

„Wenn ein Anbieter solche Gebühren kassiert, kann schnell eine erhebliche Summe zusammenkommen“, sagt Ramona Pop.

Weshalb ein Gewinnabschöpfungsverfahren, wenn es bereits Unterlassungsurteile gibt?

Ein Unterlassungsurteil stoppt rechtswidriges Verhalten für die Zukunft. Es führt aber nicht automatisch dazu, dass ein Unternehmen rechtswidrig eingenommenes Geld wieder herausgeben muss. Genau hier setzt das Gewinnabschöpfungsverfahren an.

Welches Ziel verfolgen Gewinnabschöpfungsverfahren?

Damit sich Unternehmen nicht an Massenschäden bereichern und gesetzestreue Unternehmen nicht benachteiligt werden, hat der Gesetzgeber die Gewinnabschöpfung geschaffen. Ist die Klage der Verbraucherzentrale erfolgreich, müssen Voxenergie und Nowenergy rechtswidrig erzielte Gewinne an die Staatskasse abführen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband selbst profitiert davon nicht. Das Geld fließt vollständig in den Bundeshaushalt. Ziel ist es, wirtschaftliche Anreize für Rechtsverstöße zu beseitigen.

Wie ist der Stand der Verfahren?

Die Verbraucherzentrale hat Voxenergie aufgefordert, Auskunft über die Höhe der mit der Printgebühr erzielten Einnahmen zu geben. Dieser außergerichtlichen Aufforderung ist das Unternehmen nicht nachgekommen und hat die geforderten Auskünfte nicht erteilt. Die Verbraucherzentrale hat sich daher dazu entschieden ein gerichtliches Verfahren zur Gewinnabschöpfung einzuleiten.

Ebenso hat die Verbraucherzentrale Nowenergy außergerichtlich zur Auskunft aufgefordert und eine Antwortfrist bis zum 04.08.2026 gesetzt.

Erhalten Betroffene Geld zurück?

Aus Gewinnabschöpfungsverfahren erhalten Betroffene kein Geld zurück. Sie können aber zu viel gezahltes Geld individuell zurückfordern und sich dabei auf die Unterlassungsurteile berufen. Für viele dürfte der Aufwand jedoch unverhältnismäßig sein, wenn es im jeweiligen Einzelfall nur um wenige Euro geht.

Gegen welche weiteren Töchter der Primaholding geht die Verbraucherzentrale vor?

Neben Voxenergie und Nowenergy geht die Verbraucherzentrale auch gegen die Primaholding-Töchter Primastrom GmbH und Paketsparer GmbH gerichtlich vor:

Voxenergie GmbH (LG Berlin II, Az. 52 O 14/25) – rechtskräftiges Urteil vom 29.01.2026, unter anderem wegen Printgebühr für Übermittlung der Stromabrechnung. Die Verbraucherzentrale hat ein Gewinnabschöpfungsverfahren beim LG Berlin II, Az. 16 O 117/26 eingeleitet.

Nowenergy GmbH (LG Berlin II, Az. 52 O 400/25) – rechtskräftiges Urteil vom 27.04.2026, wegen Printgebühr für Übermittlung der Strom- und Gasabrechnung. Die Verbraucherzentrale hat ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet.

Primastrom GmbH (LG Berlin II, Az. 52 O 305/24) – rechtskräftiges Versäumnisurteil vom 02.12.2024 wegen irreführender Verbraucherinformationen über Berechtigung zur Erhebung einer Printgebühr.

Primastrom GmbH (KG Berlin, Az. 5 Ukl 22/25) – Urteil vom 07.07.2026 wegen Printgebühr für Übermittlung der Stromabrechnung, Verstoß gegen Abrechnungsvorgaben und verzögerter Guthabenauszahlung (nicht rechtskräftig). Die Verbraucherzentrale prüft die Einleitung eines Gewinnabschöpfungsverfahrens.

Paketsparer GmbH – Unterlassungsklage wegen Printgebühr für Übermittlung der Gasabrechnung beim Landgericht Berlin II Az. 61 O 210/26 eingereicht.

Hintergrund

Weshalb geht die Verbraucherzentrale gegen Unternehmen der Primaholding vor?

Die Verbraucherzentrale hat in den vergangenen Jahren mehrere juristische Verfahren gegen Unternehmen der Primaholding angestrengt. In diesen ging es immer wieder um Gebühren für die Übermittlung von Rechnungen sowie um irreführende Verbraucherinformationen zu solchen Gebühren und weitere Verstöße gegen energierechtliche Vorgaben. Mit der jetzt gestarteten Klage gegen Voxenergie geht der Verbraucherzentrale Bundesverband den Schritt der Gewinnabschöpfung gegen ein Unternehmen der Primaholding. Damit will er nicht nur rechtswidriges Verhalten stoppen, sondern auch verhindern, dass sich unfaire Praktiken wirtschaftlich lohnen.

Unternehmen der Primaholding sorgen seit Jahren für Beschwerden. Im Jahr 2025 wurden in den 16 Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 3.900 Beschwerden zu Unternehmen der Gruppe erfasst (primastrom GmbH, Voxenergy GmbH, Nowenergy GmbH etc.). Im Zeitraum Januar bis Mai 2026 wurden bereits mehr als 1.600 Beschwerden zur Unternehmensgruppe erfasst, womit sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Anstieg der Beschwerden abzeichnet.*

Wie setzt die Verbraucherzentrale Verbraucherrecht durch?

Die Verbraucherzentrale setzt sich auch vor Gericht für die Rechte von Verbraucher:innen ein. Als klagebefugter Verband gehen der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen mit Abmahnungen und Klagen gegen Unternehmen vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen.

Pro Jahr leiten sie rund 800 Verfahren ein. Mehr als die Hälfte der Fälle wird außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.

Der Verbraucherzentrale stehen dafür verschiedene Klagearten zur Verfügung, zum Beispiel:

 ●       Unterlassungsklagen

 ●       Gewinnabschöpfungsklagen

 ●       verschiedene Formen von Sammelklagen

Welche Klageart die Verbraucherzentrale wählt, hängt davon ab, welches Vorgehen Verbraucherinnen und Verbrauchern den größten Nutzen bringt.

*Quelle:

Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die im Rahmen der institutionellen Verbraucherarbeit an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar.

Beschwerden, die die Verbraucherzentralen erreichen, repräsentieren nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verbraucherprobleme, da sich nicht alle betroffenen Verbraucher:innen an ihre Verbraucherzentrale wenden.

Die Erhebung der Daten erfolgte mit Unterstützung der Unternehmensdatenbank OpenCorporates.