Seit einigen Jahren können sozialversicherungspflichtig beschäftigte Thüringerinnen und Thüringer finanzielle Unterstützung für ihre individuelle berufsbezogene Weiterbildung erhalten. Die sogenannten Weiterbildungsschecks werden aus Mitteln der ESF Plus Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie gefördert. Im Dezember 2023 wurde der mittlerweile 350. Weiterbildungsscheck seit Beginn der Förderperiode 2021 bis 2027 bewilligt.
Eine Förderhöhe von maximal 1.000 Euro pro Maßnahme ist möglich. Nach jetzigem Stand wurden knapp 300.000 Euro für Weiterbildungen bewilligt. Im Schnitt beträgt die Förderung somit 856 Euro je Weiterbildungsscheck.
Dazu erklärt die Thüringer Arbeitsministerin Heike Werner: „Weiterbildungen sind ein wichtiger Baustein, um Thüringen fit für die Zukunft zu machen. Davon profitieren nicht nur die Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern natürlich auch die Unternehmen. 350 Weiterbildungsschecks sind ein echter Erfolg. Und ich möchte die Thüringerinnen und Thüringer ausdrücklich ermutigen, diese Förderung auch zukünftig rege zu nutzen.“
Voraussetzungen:
Der „Weiterbildungsscheck“ richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen beschäftigt sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen weniger als 55.000 Euro beträgt. Die betreffende Zielgruppe kann einmal je laufendem Haushaltsjahr einen Antrag auf Förderung der individuellen Weiterbildung stellen und diese mit maximal 1.000 Euro unterstützt bekommen.