16 Prozent mehr Mitglieder kündigten ihre Mitgliedschaften, jeder Zweite davon wegen der coronabedingten Schließungen. Die meisten Betroffenen haben nach eigenen Angaben
zunächst weiter Beiträge gezahlt, ohne Gutscheine als Ausgleich für die Schließungen zu
erhalten. Einen baldigen Neuvertrag abzuschließen kann sich nur jeder Vierte vorstellen.
Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Kündigungsdienstes Aboalarm.
Mehr Kündigungen durch Corona

Immer mehr Mitglieder kündigen ihren Fitnessstudiovertrag. Wie Aboalarm feststellt, stieg die Anzahl der Kündigungen in Folge der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schließungen deutlich an. Genau zu den Lockdowns lassen sich zwei Peaks bei den Fitnessstudiokündigungen erkennen: Im April 2020 stieg das Kündigungsvolumen auf 40 Prozent über dem Vorjahresniveau – im Oktober erneut auf 41 Prozent über dem 2019er-Wert. Insgesamt verzeichnete der Kündigungsdienst aus München 2020 über 16 Prozent mehr Kündigungen bei Fitnessstudios als im Vorjahr.

Dieser Trend zeigt sich nicht nur in den absoluten Zahlen, sondern bestätigt sich auch darin, dass der Anteil der Fitnessstudiokündigungen am Gesamtkündigungsvolumen um rund 25 Prozent gestiegen ist.

Kündigungsgrund Nr.1: Die Hälfte kündigt wegen Corona
Die Corona-Pandemie war tatsächlich der Haupttreiber der Kündigungswelle. Das ergab
eine Umfrage von Aboalarm unter Verbrauchern, die zuvor ihren Vertrag mit einem
Fitnessstudio gekündigt hatten. 83 Prozent gaben an, von coronabedingten Schließungen
der Fitnessstudios betroffen gewesen zu sein. Fast jede zweite Kündigung erfolgte aufgrund der „Schließung wegen Corona“ (48%). Weitere oft genannte Gründe waren „kein Bedarf mehr“ (28%), „Zeitmangel“ (20%) sowie „Verlängerung vermeiden“ (18%).
„Mit unserer Umfrage wollten wir näher untersuchen, wie die hohen Kündigungszahlen
zustande gekommen sind, was die Fitnessstudio-Kunden im Corona-Jahr erlebt haben und ob ihre Kündigungen akzeptiert wurden“, sagt Felix Riesenberg, Sprecher von Aboalarm.

Studios zu, Kunden zahlen weiter – kaum einer denkt an Neustart
Wer von der Schließung seines Fitnessstudios betroffen war, zahlte in den meisten Fällen
weiterhin Beiträge (88%), ohne für die ausgefallenen Trainingszeiten in Form von
Gutscheinen entschädigt worden zu sein (87%). Vier von fünf Umfrageteilnehmern (82%)
gaben an, sich ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Schließung wegen Corona zu
wünschen. Hoffnung auf eine baldige Besserung der Situation haben die wenigsten der
Fitnessstudio-Kündiger: Rund drei von vier Befragten (72%) gaben an, zunächst keinen
Neuvertrag abschließen zu wollen.

Jeder Vierte beklagt Probleme bei der Kündigung
In den meisten Fällen verlief der Kündigungsprozess nach den Schilderungen der Kunden
reibungslos (76%). Jeder vierte Teilnehmer beklagt jedoch Probleme – fast drei Viertel
davon (73%) lasten diese den Betreibern der Fitnessstudios an. Zu den meistgenannten
Schwierigkeiten zählen demnach „schlechter Kundenservice“ (23%), „Vertragslaufzeit wurde verlängert“ (22%) sowie „unklare Kündigungsbedingungen/-fristen“ (20%).
Weiter zahlen trotz Schließung? Das gilt für Verbraucher „Betreiber von Fitnessstudios sind von der Corona-Pandemie finanziell stark betroffen“, sagt
Felix Riesenberg. „Sie haben aber für die Zeit der Schließung keinen Anspruch auf
Beitragszahlungen. Denn nach geltender Rechtslage muss man nicht zahlen, wenn der
Vertragspartner seine Leistungen nicht erbringen kann.“

Etwas anders sieht es bei Vereinen aus, bei denen die Mitgliedsbeiträge trotz Trainingsausfällen weitergezahlt werden müssen. Sie dienen nämlich nicht der Inanspruchnahme einer Leistung, sondern dem Vereinszweck.

Geld zurück oder Gutschein
Wenn die Gebühren im Voraus schon für das ganze Jahr bezahlt wurden, haben Mitglieder
für die coronabedingte Schließungsdauer einen Erstattungsanspruch. Ob sie ihr Geld direkt zurückerhalten, hängt allerdings davon ab, wann der Fitnessstudiovertrag abgeschlossen wurde, erklärt Felix Riesenberg: „Bei aktuellen Verträgen, die nach dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, kann der Verbraucher sofort auf sein Geld bestehen. Für ältere Verträge können die Klubbetreiber auch einen Wertgutschein in entsprechender Höhe anbieten. Wird der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst, kann man eine Auszahlung des Gutscheinwerts verlangen.“*

Kündigung sicher versenden
Wer jetzt seinen Fitnessstudiovertrag beenden möchte, sollte seine Kündigung vor Ablauf
der Kündigungsfrist, die vor Corona vereinbart wurde, per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit qualifiziertem Sendebericht versenden. „Dieser Aufwand mag einem zunächst übertrieben vorkommen, jedoch ist ein sicherer Versand bei der Kündigung äußerst wichtig.

Das kleine Geld für den Versandnachweis kann verhindern, dass der Anbieter den
Kündigungseingang leugnet und man länger im teuren Vertrag festsitzt.“

Der Münchener Kündigungsdienst hat bereits hunderte Rückmeldungen erhalten, wonach
Fitnessstudios die Kündigungen zwar bestätigen, dabei aber kein Enddatum des Vertrags
nennen. „Verbraucher sollten aufpassen, dass ihr Anbieter die vereinbarte Vertragslaufzeit
nicht einfach um die Schließungszeit verlängert. Ob das zulässig ist, werden am Ende die
Gerichte entscheiden. Zunächst sollten Betroffene aber ihr Fitnessstudio kontaktieren und
um eine Nennung des genauen Vertragsendes bitten“, rät Felix Riesenberg.

* Rechtlicher Hintergrund:
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt:
 Wenn das Fitnessstudio wegen der Allgemeinverfügung geschlossen ist, ist die Leistungserbringung rechtlich gesehen nicht möglich. In einem solchen Fall sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass auch der Kunde von der Erbringung seiner Zahlungsverpflichtung befreit ist (§ 326 Abs. 1 BGB).
 Wenn der Kunde schon für das ganze Jahr gezahlt hat, kann er die Erstattung von dem Teil des Entgelts, der auf die Corona-Schließzeit entfällt, verlangen (§ 326 Abs. 4 BGB).
Außerdem sieht das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im
Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)“ vom 15. Mai 2020 einige Änderungen vor. Hierzu heißt es unter „Fragen und Antworten: Gutscheinlösungen bei Veranstaltungsverträgen“ vom 20. Mai 2020:
 „Entsprechend haben auch die Betreiber von Freizeiteinrichtungen das Recht, einen Gutschein zu übergeben, statt das Geld für eine Monats- oder Jahreskarte (anteilig) zu erstatten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eintrittskarte oder die Nutzungsberechtigung vor dem 8. März 2020 erworben wurde.“
(1)
 „Die Gutscheinregelung erfasst ausschließlich Verträge, die vor dem 8. März 2020 und damit vor dem Bekanntwerden des Ausmaßes der Pandemie geschlossen wurden.“ (4)
 „In zwei Fällen kann die Auszahlung des Gutscheins verlangt werden: Zum einen, wenn der Verweis auf einen Gutschein dessen Inhaberin oder dessen Inhaber aufgrund der persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist; zum anderen, wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wurde.“
(7)
Methodik: Die Anstiege der Kündigungsvorgänge wurden anhand der Kündigungsaufträge über Aboalarm errechnet. An der Umfrage Ende März bis Anfang April 2021 nahmen insgesamt über 500 Personen teil, die im 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 ihren Vertrag mit einem Fitnessstudio über Aboalarm gekündigt haben.

Über die Aboalarm GmbH
Die Aboalarm GmbH wurde 2008 gegründet und bündelt den gleichnamigen Kündigungsdienst aboalarm, die Multibanking-App Outbank sowie das B2B-Fintech Finlytics. Mit aboalarm (aboalarm.de) kündigen, widerrufen und verwalten Verbraucher schnell, einfach und rechtssicher ihre Verträge bei über 25.000 Anbietern – von Mobilfunk, Internet bis hin zu Kfz-Versicherung. Seit der Gründung verschickte der Kündigungsdienst bereits über 8,5 Millionen erfolgreiche Kündigungen und bietet ein geräteübergreifendes Vertragsmanagement. Outbank (outbankapp.com) ist die sichere Banking-App für persönliches Finanzmanagement und bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, Konten von über 4.000 Banken bequem an einem Ort zu verwalten. Die B2B-Software Finlytics (finlytics.de) hilft Banken und Versicherern bei der
Analyse von Transaktionsdaten im Bereich Vertragsmanagement und übersetzt für sie Kontobewegungen in qualifizierte Echtzeit-Leads. Heute widmen sich über 50 Mitarbeiter ganz der Entwicklung der mehrfach ausgezeichneten Services und dem Ziel, dass jeder Verbraucher seine Finanzen immer im Griff und nur die richtigen Verträge hat. Die Aboalarm GmbH ist ein Unternehmen der Verivox-Gruppe, die wiederum zur NuCom Group, der Commerce-Säule der ProSiebenSat.1 Media SE und gemeinsamen Investmentholding mit General Atlantic, gehört.

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