„Im Ringen um die Rückerstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge haben wir entscheidende Verbesserungen erreicht. Es ist uns gelungen, eine unverhältnismäßige Belastung von Eltern und Kommunen im Landkreis EIC zu verhindern.“ Das haben Eichsfelder CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Thadäus König und Christina Tasch zu dem heute im Thüringer Landtag verabschiedeten Gesetz zur Beitrags-Rückerstattung nach Corona-bedingten Schließungen von Einrichtungen zur Kinderbetreuung gesagt.

Beide stimmten für das Paragraphenwerk, dessen rot-rot-grüner Erstentwurf vor den erfolgreichen Änderungen der CDU noch etliche Mängel enthalten habe.

„Alle Eltern, die ihre Kinder an höchstens fünf Tagen im Monat in die Notbetreuung gegeben haben, bekommen ihre Beiträge beginnend ab 1. Januar 2021 nun eins zu eins zurück.“ Diese Regelung greift, wenn es zu landesweiten oder regionalen Einrichtungsschließungen an mehr als 15 Kalendertagen im Monat gekommen ist. „Gleichzeitig sorgt die von uns durchgesetzte Spitzabrechnung dafür, dass die Kommunen am Ende nicht auf Teilen der Rückerstattungs-Kosten sitzen bleiben“, so die Abgeordneten weiter. 

Ebenfalls auf eine Forderung der CDU-Fraktion geht zurück, dass nicht in jedem möglichen weiteren Lockdown erneut komplizierte Gesetze verabschiedet werden müssen. „Diese Regelung gilt jetzt bis zum Jahresende“, machte Thadäus König deutlich. Nun sei es an der Landesregierung, für eine schnelle Rückzahlung der Gelder an Eltern, Städte und Gemeinden im Landkreis Eichsfeld zu sorgen. „Wichtig ist, dass die Eltern jetzt so schnell wie möglich ihr Geld zurückbekommen.“

  

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