Noch knapp einen Monat ist es hin bis zum eigentlichen Wahltag des 10. Europäischen Parlamentes. Doch schon ab dem kommenden Montag, 13. Mai, gibt es in Duderstadt die Möglichkeit zur Stimmenabgabe im Rahmen der Briefwahl.

Gebrauch von dieser Gelegenheit können alle der in Duderstadt 16.723 registrierten Wahlberechtigten machen. Eine Angabe von Gründen, wie bei früheren Wahlen, ist inzwischen nicht mehr nötig. Für ihr Votum steht allen Wählerinnen und Wählern dafür das barrierefreie Briefwahlbüro in Zimmer 7 des Stadthauses, Worbiser Straße 9, während der folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 13.00 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr (am Freitag, den 7. Juni, bis 18.00 Uhr).

Wer bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlbüro der Stadt Duderstadt in Verbindung setzen. Dies gelingt am besten telefonisch unter der Rufnummer 05527/841-231 oder per E-Mail an wahlen@duderstadt.de.

Um Briefwahlunterlagen zu erhalten, muss zuvor allerdings ein Antrag zur Briefwahl ausgefüllt und an die Stadt Duderstadt geschickt oder dort abgegeben werden. Dieser ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden, die die Stadtverwaltung bereits an alle Wahlberechtigten versandt hat. Die Benachrichtigung enthält zudem Informationen über den Eintrag in das Wählerverzeichnis und über den Standort des zuständiges Wahllokales am 9. Juni.

Möglich ist es auch, über die Internetseite der Stadt Duderstadt unter https://www.duderstadt.de/verwaltung-politik/wahlen/europawahlen/ digital einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen anzufordern. Auf dieser Seite finden alle Interessierten darüber hinaus weitergehende Hinweise und Bekanntmachungen zur Europawahl.

Zur organisatorischen Unterstützung der Wahl sucht die Stadt Duderstadt immer noch einige freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Voraussetzung ist die Wahlberechtigung und das vollendete Mindestalter von 16. Lebensjahren. Für die Arbeit am Wahltag gibt es eine Aufwandsentschädigung. Wer mitmachen möchte, kann sich unter den genannten Kontaktmöglichkeiten melden oder auf der angegebenen Internetseite auch direkt online registrieren.

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