Weitere Regelungen für städtische Einrichtungen – Im Landkreis Göttingen gelten seit Mittwoch, 1. Dezember 2021 die jeweiligen Schutzmaßnahmen der Nds. Corona-Verordnung, die bei der Warnstufe 2 greifen.

Für die Einrichtungen der Stadt Duderstadt bedeutet dies Einschränkungen in verschiedenen Bereichen: Stadtbibliothek. Der Zutritt zur Stadtbibliothek erfolgt bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache mit den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Team der Stadtbibliothek ist telefonisch unter 05527/ 841-209 und unter der E-Mail-Adresse stadtbibliothek@duderstadt.de erreichbar.

Städtische Sporthallen
Die Sporthallennutzung der städtischen Sporthallen erfolgt außerhalb der schulischen Nutzung im Rahmen der sog. 2Gplus-Regelung. Das bedeutet, dass für die Nutzung neben einem Impf- oder Genesenen-Nachweis auch ein negativer Testnachweis zu erbringen ist.

Stadthaus
Bereits seit Mittwoch, 24. November 2021, ist das Stadthaus nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich. Die allgemeine Erreichbarkeit ist unter der Telefonnummer 05527 841-0 und unter der E-Mail-Adresse Stadtverwaltung@duderstadt.de gewährleistet. Bürgerinnen und Bürger können sich
auch direkt an den zuständigen Mitarbeiter und die zuständige Mitarbeiterin wenden. Informationen zu den Ansprechpartnern sind auf der Homepage der Stadt Duderstadt unter www.duderstadt.de unter der Rubrik Verwaltung & Politik / Bürgerservice zu
finden.

Alle Besucherinnen und Besucher der Stadtbibliothek, der Gästeinformation und des
Stadthauses sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes in der jeweiligen Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen. Bürgermeister Thorsten Feike bittet um Verständnis
für die strikteren Regeln und bittet die Bevölkerung, auch in allen anderen Bereichen die Abstand- und Hygieneregeln zu beachten.

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