Auch 2021 wird der Thüringische Denkmalschutzpreis vergeben. Bewerbungen sind bis 15. Februar möglich. Vorgeschlagen werden die Bewerber von den unteren Denkmalschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte), dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) sowie den der Denkmalpflege verbundenen Körperschaften und Verbänden.

Die Bewerbung ist mittels formlosen erläuternden Antrags beim TLDA möglichst in digitaler Form einzureichen. Die Antragsunterlagen sollten eine Beschreibung des
Zustandes vor und nach der Sanierung des Objektes und eine Fotodokumentation der Maßnahme enthalten. Der Preis kann insbesondere vergeben werden für:
• vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmalen sowie von archäologischen Denkmalen in Thüringen,
• die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit,
• hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Theorie und Praxis der Denkmalpflege,
• langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie der archäologischen Denkmalpflege

Kriterien für die Auswahl sind unter anderem das persönliche Engagement, die zeitgemäße Nutzung historischer Gebäude, Finanzierungsart und denkmalpflegerische Gesamtqualität sowie die Möglichkeit des barrierefreien Zugangs zu den sanierten Objekten.

Der Preis kann vergeben werden in den Kategorien:
• Gruppenpreis,
• Einzeldenkmale,
• Archäologische Denkmalpflege,
• Anerkennung,
• technische Denkmale,
• Denkmalensemble.

Eine Fachjury entscheidet über die Preisträger. Der Freistaat Thüringen und
die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen tragen das Preisgeld in
Höhe von insgesamt 40.000,00 EUR jeweils zur Hälfte.

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