Wilhelm Roth aus Heilbad Heiligenstadt hat wieder einmal ein Natur-Thema aufgegriffen. Heute geht es um einen besonderen Baum. Vor 100 Jahren wurde eine Stileiche (Querus robur) als Grenzmarkierung zwischen zwei Grundstücken am Richteberg und Hungraben in Heiligenstadt gepflanzt. Sie ist mit 13 m Höhe, einem Kronenschirm von 7 m sowie einem Stammdurchmesser von 70 cm herangewachsen. 

So beurteilt ein aus Göttingen den Auftrag des Unternehmers vom Richteberg zur Fällung der Eiche als Gefährdung seines bebauten Grundstückes. Begründet wurde dies nach sieben Wachstumsparametern: Kronenstruktur, Totholzbildung, Widerstand gegen Krebs und Schädlinge, Wundholzbildung, Blühfähigkeit und Belaubung mit der erstaunlichen Vitalitätsnorm von 1-2 (der höchsten oder niedrigsten?). Sein Urteil lautet: “Aufgrund der vorgefundenen Defektsymptome sowie der eingeschränkten Vitalität ist eine Fällung zu empfehlen“. Die Anwendung einer Zugkräfteprüfung zur Standsicherheit bei Sturm wurde nur vermerkt.

Als der Unternehmer dieses ungewöhnliche Grundstück als Platz an der Sonne erwarb, ist die tiefe Hanglage zur Straßenseite abgebaggert und mit hohen doppelten Betonstelen bewehrt worden, um ausreichende Bauplanung für das Gebäude zu erhalten. Zum Nachbargrundstück der Eiche war zur zeitlichen Einsicht eine alte Mauer entfernt, die das Kappen einer starken, vermodernden Wurzel erkennen ließ, welche „als lebensbedrohliche Fäulnis“ für die Eiche bewertet wurde.

Als Ausgleich der Nährstoff- und Wasserversorgung wurden frühzeitig drei seitliche Hauptäste abgesägt, die somit zur Entlastung der Standfestigkeit der Wurzeln beitrugen, deren Narben wie auch an einer kleinen Fläche über dem Wurzelbereich als 2 cm starke gesunde Wundheilung nach eigener Prüfung zu bewerten ist. Nur ein abgesägter kurzer Totholzast ist ersichtlich sowie das Beschneiden von gesunden schwachen Baumspitzen zur Sicherung einer begründeten und abständigen Hausdachgefährdung. Notwendig ist die Festlegung eines Trockenkranzes mit Erdauffüllung zum Schutz der bereits angegrabenen Wurzelseite.

Bereits vor 9 Jahren wurde die Fällung dieser Eiche beim Ordnungsamt beantragt und abgelehnt. Da dieser Baum auf einer gemeinsamen privaten Grenzfläche steht, ist er im 

Baumkataster von Heiligenstadt nicht verzeichnet und unterliegt daher einer privatrechtlichen Bewertung bzw. Einigung. Die Baumsatzung gilt jedoch genehmigungspflichtig für alle Bäume, die zu einer naturverbundenen Pflege und Bewahrung gehören. Dies ist eindeutig ein „Honorargutachten“ von einem Baumpfleger, der zudem kein öffentlich bestellter Sachkundiger ist, obwohl diese im Eichsfeld zu Diensten sind. Leider ist die Einsicht zur Bauplanung der öffentlichen Belange und damit zum Schutz der Eiche nicht gegeben.

Diese Stileiche zeichnet sich durch ihre kraftvolle Lebensfähigkeit in der Zeit des Baumsterbens und des Klimawandels mit Trockenheit und Stürmen aus. An diese einst eichsfeldtypische Baumart sind bis zu 1360 Insektenarten gebunden. 6 Spechtarten, zahlreiche Vögel sowie Fledermäuse und Siebenschläfer in Höhlen, Spalten und Totholz finden in alten Eichen zur Stärkung der Biodiversität (der Artenvielfalt) ihren Brut- und Nahrungsraum. 

Deshalb ist eine erneute Ablehnung einer Rodung durch das Ordnungsamt eine gute Nachricht.

Hoffnung und Zerstörung sind 2 gegensätzliche Charaktere. Der Widerspruch und die Begründung erfolgten nach wochenlanger Verspätung zur Weitergabe an den Amtsleiter der Stadt Heiligenstadt. Sollte ebenso ein Brief an den Bürgermeister Herrn Spielmann den Vorteil der wirtschaftlichen Kompetenz erhoffen? Dieser vermeinte als Mediator die Sturmfähigkeit der Eiche mit einer Zugprobe festzustellen, welche zu Lasten des Unternehmers geht. Ob der „alte Baum“ zu fällen ist, bedarf jedoch der Zustimmung des Grenznachbarn. Beide Parteien waren mit dem Vermesser der Fläche zwischen Haus und Eiche zum Bau eines großen Pools anwesend, weshalb die Eiche wegen des Laubes zu fällen sei. 

Luxus gegen den Schutz der Natur? Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hätte dann die Untere Naturschutzbehörde mit ihrer verantwortungsvollen Kenntnis zur rechtmäßigen Beurteilung des Anliegens zu übergeben. Auf eine Antwort des Bürgermeisters Herrn Spielmann warte ich vergebens, ganz im Gegensatz zur Bürgernähe des Landrates, von dem ich vor Zeiten nach 2 Tagen eine schriftliche Antwort erhielt.

Mögen viele Bürger das Lebensrecht dieser Eiche mit heimatkundlicher Verbundenheit zum Ausdruck bringen. Mit ihrer Symbolträchtigkeit auf dem Richteberg und der Siedlungsgemeinschaft des Hungrabens mag sich ebenso die Sinnlichkeit des Eichsfeldliedes erwecken. 

Wilhelm Roth      

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