Wegen technischer Mängel an der Beleuchtung und Kennzeichnung der Ladebordwand, geriet am vergangenen Freitag (18.12.20) auf der Autobahn 7 in Fahrtrichtung Kassel ein Klein-LKW mit roten Händlerkennzeichen ins Visier einer Streife der Göttinger Autobahnpolizei. Auf dem Gelände der Rastanlage Göttingen-West nahmen die Beamten das Fahrzeug genauer unter die Lupe. Das Gebrauchtfahrzeug sollte im Auftrag einer Nutzfahrzeugfirma aus Hildesheim von
einer anderen Firma nach Bayern überführt werden. Auf der Ladefläche entdeckten
die Ermittler bei der weiteren Begutachtung ungesichert transportierte Batterien. Sie sollte der 61-jährige Fahrer im Rahmen der Überführungsfahrt nach Hessen liefern.

Gefahrgut auf der Ladefläche

Aber: Batterien sind grundsätzlich als „Gefahrgut“ eingestuft. Ein Transport
derartiger Güter darf nur besonderer Sorgfalt und in ordnungsgemäß zugelassenen
Fahrzeugen erfolgen. Rote Kennzeichen reichen dafür nicht aus. Die
Güterbeförderung ist dann grundsätzlich unzulässig. Im vorliegenden Fall kamen
die Experten der Autobahnpolizei zu dem Schluss, dass die reguläre Beförderung
augenscheinlich eingespart werden sollte.

Aufgrund der unzulässigen Güterbeförderung wurden gegen den Fahrzeugführer, den
Inhaber der Kennzeichen aus Sachsen und den niedersächsischen Auftraggeber
Strafanzeigen wegen steuerrechtlicher Verstöße gefertigt. Auf die Beteiligten
kommen außerdem Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen zulassungsrechtlicher,
gefahrgutrechtlicher und fahrpersonalrechtlicher Verstöße zu. Der
Kennzeicheninhaber muss sich außerdem eine Überprüfung seiner „Zuverlässigkeit“
durch die Zulassungsstelle einstellen.

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