Das Verfahren eines elektronischen Antrags auf Übersendung der Briefwahlunterlagen wurde schon zur letzten Bundestagswahl vielfach genutzt und hat sich bewährt. Dieses Verfahren ist auch für die Bundestagswahlen 2021 auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter www.wahlen.thueringen.de aktiviert.

Hat die für den Wahlberechtigten zuständige Gemeindebehörde die Verbindung zur Internetseite des Landeswahlleiters hergestellt, können Wahlberechtigte den Vordruck zur Beantragung des Wahlscheines nutzen und ihren Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen über Internet beantragen.

Darüber hinaus bieten viele Gemeinden diesen Service auch auf ihren eigenen Gemeindeinternetseiten an. Mit der Briefwahl wird letztlich allen wahlberechtigten Staatsbürgern/innen die Möglichkeit eröffnet, ihr Wahlrecht auszuüben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein zur Ausübung der Briefwahl.

„Neben der schriftlichen Möglichkeit (per Post, Telegramm, Fernschreiben oder Telefax), besteht somit auch mittels elektronischer Beantragung der Briefwahlunterlagen, an der Briefwahl teilzunehmen. Auch mit der ‘Wahl vor Ort‘ ist eine weitere Möglichkeit das Wahlrecht wahrzunehmen gegeben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des jeweiligen Briefwahllokals in ihrer Gemeinde“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

 

 Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.thueringen.de.

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