Wer selbst ausbilden will, muss persönlich und fachlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte notwendig sind. Anmeldefrist für den neuen Lehrgang ist am 28. Januar 2025.
Wie Christian Böduel, Leiter der Regionalbüros der Industrie- und Handelskammer
(IHK) Erfurt in Nordthüringen sagt, hängt der Ausbildungserfolg entscheidend von der
Qualifikation des Ausbilders ab. „Neu erlassene bzw. modernisierte Berufe, neue
Ausbildungsstrukturen, neue Prüfverfahren und moderne Lern- und Lehrmethoden
stellen an die Ausbilder zunehmend erhöhte Anforderungen.
Die IHK-Ausbilderlehrgänge sind umfassend auf die veränderten Ausbildungsprozesse
abgestimmt. Sie vermitteln spezielle berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse,
wobei der Nachweis dieser Qualifikationen in einer IHK-Prüfung bei den Unternehmen
als Qualitätssiegel gilt. Er bescheinigt den Teilnehmern einen persönlichen
Kompetenzvorsprung“, so Christian Böduel.
Die IHK Erfurt bietet im Zeitraum vom 4. Februar bis 27. März 2025 jeweils dienstags
und donnerstags von 16:30 Uhr bis 20:30 Uhr einen Vorbereitungslehrgang auf die
Ausbildereignungsprüfung (AEVO) in Mühlhausen an.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Anmeldungen sind noch bis 28. Januar 2025 möglich
unter https://www.weiterbildung-ihk-erfurt.de