Kurzarbeit muss durch Arbeitgeber rechtzeitig angezeigt werden. Unternehmen, die
bereits Kurzarbeit angezeigt haben, sollten beachten, dass sie eine neue Anzeige
stellen müssen, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist. Genauso verhält es
sich, wenn Firmen drei Monate in Folge Kurzarbeit nicht in Anspruch genommen.
Auch dann muss nach dem Gesetz eine neue Anzeige bei der Arbeitsagentur
gestellt werden.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betreffen viele Branchen,
vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbes, die Veranstaltungsbranche und
Freizeiteinrichtungen sowie Kulturschaffende. „Die Nachfrage nach
Kurzarbeitergeld wird in den nächsten Wochen wieder steigen. Wichtig ist, dass wir
den betroffenen Unternehmen mit der Unterstützung ein Stück Sicherheit geben
können“, sagt Karsten Froböse, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für
Arbeit Nordhausen.

Wann muss ein Unternehmer Kurzarbeit erneut anzeigen?

Ein Beispiel:
Ein Unternehmen hat im April Kurzarbeit für 12 Monate angezeigt und genehmigt
bekommen. Für die Monate April bis Juni wurde Kurzarbeit abgerechnet. Von Juli
an wurde keine Kurzarbeit mehr genutzt und abgerechnet. Damit ist drei Monate in
Folge (Juli bis September) keine Abrechnung der Kurzarbeit erfolgt. Ab November
soll wieder Kurzarbeit genutzt werden. In diesem Fall ist eine neue Anzeige der
Kurzarbeit zwingend erforderlich. Andernfalls kann keine Kurzarbeit in Anspruch
genommen werden.

„Wir rechnen mit einem erneuten Ansturm bei Kurzarbeit. Bereits im Frühjahr haben
wir zahlreiche Mitarbeiter geschult, die die Teams personell verstärken können“,
sagt Froböse. Für Beratungen zur Kurzarbeit steht der gemeinsamer Arbeitgeber-
Service unter der Rufnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Auf der Internetseite
www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit finden Unternehmen und Beschäftigte auf fast
alle Fragen eine Antwort.

Formulare zur Beantragung und Abrechnung der Kurarbeit sind auf der Homepage
der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de zu finden. Zusätzlich
gibt es einen Chatbot, der bei dem Ausfüllen der Anzeige für Kurzarbeit hilft. Dieser
ist abrufbar unter https://kurzarbeit-einfach.de.

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