Der CDU-Landtagsabgeordnete Thadäus König weist die Eltern von Vorschulkindern im Landkreis Eichsfeld darauf hin, dass sie ihre Kinder nun doch auch weiterhin direkt an freien Förderschulen und -zentren anmelden können, wenn diese sonderpädagogischen Förderbedarf haben.„Im staatlichen Schulsystem laufen die Anmeldungen zwar künftig zentral über die Grundschulen, in den Verhandlungen mit der Landesregierung hat die CDU-Fraktion aber erreicht, dass die Eltern am Ende des Feststellungsverfahrens das Recht haben, als Lernort für ihr Kind eine Förderschule zu wählen. Auch wenn das Schulamt etwas anderes empfehlen sollte“, erklärte Thadäus König. Die Rechte von Eltern und Kinder würden damit gestärkt.

Genau wie viele Eltern befürchtet der Landtagsabgeordnete, dass die regulären Grundschulen nicht für jedes Kind den besten Lernort darstellen, weil viele Einrichtungen bereits jetzt mit ihren inklusiven Aufgaben überlastet sind. „Die neue Regelung ist ein Verhandlungserfolg nicht nur für die Wahlfreiheit der Eltern, sondern am Ende auch für die optimale Förderung vieler Schüler“, machte König, der Mitglied des Bildungsausschusses ist, deutlich.

„Einrichtungen wie das Staatliche regionale Förderzentrum Eichsfeld in Birkungen, die TABALUGA-Förderschule in Worbis oder die St. Franziskusschule in Dingelstädt müssen auch weiterhin ihren festen Platz in der Schullandschaft im Landkreis Eichsfeld haben. Bei allen noch immer bestehenden Fehlentwicklungen in der neuen Thüringer Schulordnung haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass
umindest das so bleibt“, so Thadäus König.

Trotz des CDU-Verhandlungserfolges bleiben viele Punkte in der neuen Schulordnung, mit denen sich Thadäus König überhaupt nicht anfreunden kann. „Wir hätten uns noch viele weitere Änderungen gewünscht, aber die Grundfehler sind schon im rot-rot-grünen Schulgesetz aus der letzten Legislaturperiode angelegt und lassen sich auch auf dem Verordnungswege nicht mehr heilen“, erklärte der Landtagsabgeordnete.

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