Eichsfeld. Das Telefon klingelt, eine unbekannte Stimme meldet sich – und plötzlich ist von einer hohen Abbuchung die Rede. Angeblich habe man an einem Gewinnspiel teilgenommen und müsse nun bezahlen. Solche Anrufe können verunsichern. Wer damit konfrontiert wird, sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und das Gespräch beenden.
Zwei verdächtige Anrufe erhielt jetzt auch die Redaktion der Eichsfeldnachrichten. In einem Fall wurde angekündigt, dass 1.800 Euro vom Konto abgezogen würden. Als Begründung wurde eine angebliche Gewinnspielteilnahme genannt. Ein zweites Gespräch wurde sofort beendet. Die Stimmen wirkten auf die Angerufene künstlich. Ob tatsächlich ein automatisiertes System eingesetzt wurde, lässt sich jedoch nicht sicher feststellen.
Die Verbraucherzentrale kennt Fälle, in denen Menschen mit angeblich am Telefon abgeschlossenen Verträgen unter Druck gesetzt werden. Sie stellt klar: Wer keinen Vertrag geschlossen hat, muss unberechtigte Forderungen nicht bezahlen. Für Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen und Lotterien reicht eine bloße telefonische Zusage ohnehin nicht aus; dafür ist die gesetzlich vorgeschriebene Textform erforderlich.
Eine deutsche Vorwahl oder eine vertraut wirkende Telefonnummer bietet keinen sicheren Schutz. Nach Angaben der Bundesnetzagentur können angezeigte Rufnummern manipuliert werden. Dabei können auch Nummern unbeteiligter Anschlussinhaber erscheinen. Eine Warnung vor einer einzelnen Nummer reicht deshalb nicht aus.
Bei verdächtigen Anrufen gilt: keine persönlichen Daten, Kontoverbindungen oder Passwörter nennen, keine Zusagen machen und auflegen. Die angezeigte Nummer kann anschließend blockiert werden. Hilfreich sind ein Screenshot der Anrufliste sowie Notizen zu Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalt. Unerlaubte Werbeanrufe können der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Bei Betrugsverdacht ist die Polizei zuständig.
Wer bereits Bankdaten weitergegeben hat, sollte seine Kontobewegungen sorgfältig prüfen und bei unbekannten Abbuchungen umgehend die Bank kontaktieren. Treffen später Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen ein, sollten Betroffene diese prüfen lassen und unberechtigten Forderungen widersprechen. Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale.

