In der heutigen Sitzung des Krisenstabes waren alle Teilnehmer erleichtert, dass auch am fünften Tag in Folge der Inzidenzwert unter dem Schwellenwert 100 liegt. Mit 8 Neuinfektionen in  den zurückliegenden 24 Stunden sinkt die 7-Tages-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut heute im  Landkreis Eichsfeld auf 80,00. Damit tritt die Bundes-Notbremse ab Sonntag, 00:00 Uhr außer  Kraft und es gelten ab diesem Zeitpunkt die Regelungen der Thüringer SARS-CoV-2 Infektions schutz-Maßnahmenverordnung. 

Die Mitglieder des Krisenstabes führen die rückläufige Entwicklung der Fallzahlen auf das gute  Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zurück. Positiv eingeschätzt wurde aber auch die Impfbe reitschaft, welche sich daran bemessen lässt, dass die Anzahl der Erstimpfungen im Eichsfeld  nach Aussage der KV über dem Thüringer Durchschnitt liegen. 

Nachfolgende Regeln gelten ab Sonntag, 23. Mai 2021 im Landkreis Eichsfeld: 

AHA + L-Regeln 
sind weiterhin einzuhalten und alle nicht notwendigen Kontakte zu reduzieren 

Gleichstellung der Geimpften und Genesenen: 
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden  durch: 

o den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung  gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, o den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels  Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zu rückliegt, oder 

o den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem  Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer  Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen  Impfstoff 

Ausgangssperre 
entfällt ab Sonntag, 00:00 Uhr 

Kontaktbeschränkung 
Treffen eines Haushaltes mit max. zwei fremden Personen, aus zwei zusätzlichen verschiedenen Haushalten 

Beerdigungen 
bis 35 Personen 

Maskenpflicht 
Im ÖPNV und beim Friseur reicht eine medizinische Maske, für Kinder ab 6-14 Jahren eine  Alltagsmaske. Das gleiche gilt weiterhin in Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, Arztpraxen,  bei Gottesdiensten und Fahrschulen.

Einzelhandel 
ist vollständig geöffnet; für Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs gilt für die Kunden:

o negatives Testergebnis oder Nachweis als genesen bzw. vollständig geimpft, Kontaktnachverfolgung; pro Kunde 10 m2 Verkaufsfläche bei den ersten 800 m2, je 20 m2 pro  Kunde ab 800 m2 

Körpernahe Dienstleistungen 
Öffnung aller körpernahen Dienstleistungen sowie Solarien; Kunden müssen nur ein negatives Testergebnis oder Nachweis als genesen bzw. vollständig geimpft vorweisen, wenn  mind. eine qualifizierte Gesichtsmaske nicht dauerhaft getragen werden kann. 

Blut- und Plasmaspende 
Öffnung mit Hygieneschutzkonzept und Kontaktnachverfolgung möglich 

Gastronomie 
Öffnung der Außengastronomie mit Termin und Kontaktnachverfolgung. (Innenräume bleiben geschlossen) 

Übernachtungsangebote für touristische Zwecke 
Ist nur auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen/Häusern zulässig; Kontaktnachverfolgung erforderlich; Hotels bleiben geschlossen 

Kultur und Freizeiteinrichtungen 
Autokinos, Außenbereiche von Museen und Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Gedenkstätten, Burgen und andere Sehenswürdigkeiten, Musik- und Jugendkunstschulen für Einzelun terricht dürfen öffnen; Kontaktnachverfolgung erforderlich. 

Sport 
o Kontaktloser Individualsport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen o Kontaktloser Sport für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren unter freiem Himmel in  Gruppen bis 5 Personen erlaubt; negatives Testergebnis für Trainer/Trainerin nötig o Schwimmbäder sind weiterhin nur für medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation und Schwimmunterricht geöffnet – zusätzlich zum seit 17.5. in Weimar wieder möglichen Schulschwimmen (Anfangsschwimmunterricht) 

o Fitnessstudios sind weiterhin nur für medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation  geöffnet. 

Schulen 
Präsenzunterricht für alle. Die Organisation dieser Phase in der jeweiligen Schule obliegt der  Schulleitung. Daher kann es unterschiedliche Verfahrensweisen geben. Die Masken- und  Testpflicht bleibt bestehen. 

Weitere Infos unter :https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus 

Insgesamt sind am heutigen Tag noch 288 Einwohner des Landkreises Eichsfeld mit COVID 19  infiziert. 

Nachfolgend erhalten Sie die aktuellen Fallzahlen im Überblick: 

Stand: 21.05.2021 

Neuinfektionen letzte 24 h: 8* 

Patienten stationär: 11** 

davon stationär/schwere Verläufe: 6** 

Verstorbene: 232* / 235** 

Gesamtzahl der Infizierten: 6.119* 

7-Tages-Inzidenz: 79,0* 

*Quelle RKI, 00:00 Uhr

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**Quelle LK EIC: 08:00 Uhr 

Auf die Städte, Landgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften verteilen sich die 288 Infizierten am 21.05.2021 wie folgt: 

Gemeinde Niederorschel: 11 

Landgemeinde Am Ohmberg: 10 

Landgemeinde Sonnenstein: 17 

Stadt Dingelstädt: 23 

Stadt Heilbad Heiligenstadt: 37 

Stadt Leinefelde-Worbis: 103 

VG Eichsfeld-Wipperaue: 24 

VG Ershausen/Geismar: 10 

VG Leinetal: 14 

VG Lindenberg/Eichsfeld: 18 

VG Uder: 7 

VG Hanstein-Rusteberg: 7 

VG Westerwald-Obereichsfeld: 7 

Hinweis:  

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, sich in Quarantäne zu begeben, wenn sie Kon takt (mindestens 10 Minuten, weniger als 1,5 m Abstand ohne Mund-Nasen-Bedeckung) zu ei ner positiv getesteten Person hatten. 

Bitte melden Sie sich außerdem beim Gesundheitsamt unter 03606 650 5555 bzw. gesundheits amt@kreis-eic.de. Gleiches gilt, wenn Ihre Corona-Warn-App Ihnen ein hohes Risiko durch Kon takt zu einer positiven Person anzeigt.  

Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf den Websites des Freistaates Thürin gen oder des Landkreises Eichsfeld.  

https://thueringen.de/  

https://www.kreis-eic.de/informationen-zum-coronavirus.html  

Die Hotline des Gesundheitsamtes 03606 650 5555 ist von Montag bis Sonntag von 9:00 Uhr bis  16:00 Uhr erreichbar.

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