
Eichsfeld. Nicht jedes Krankenhaus soll künftig jede Behandlung anbieten. Komplizierte Eingriffe sollen stärker in spezialisierten Kliniken gebündelt werden. Gleichzeitig soll die Grundversorgung auch auf dem Land erreichbar bleiben. Diesen Spagat muss die deutsche Krankenhausreform bewältigen – eine Entwicklung, die auch für die Diskussion um den Neubau des Eichsfeld Klinikums wichtig ist.
Die Ende 2024 beschlossene Reform wurde 2026 durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz verändert. Künftig sollen 61 sogenannte Leistungsgruppen genauer bestimmen, welche Behandlungen ein Krankenhaus anbieten kann. Für die Zuweisung gelten Anforderungen beispielsweise an Fachpersonal und Ausstattung. Die Länder erhalten zugleich Möglichkeiten für Ausnahmen und Kooperationen, um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern.
Für Patienten kann die stärkere Spezialisierung bedeuten, dass sie für bestimmte Operationen längere Wege zurücklegen müssen. Ziel ist eine bessere Behandlungsqualität durch die Bündelung von Erfahrung, Personal und Technik. Auch Zusammenschlüsse und die Schließung von Krankenhausstandorten gehören zu dem vorgesehenen Strukturwandel. Für eine bedarfsgerechte Versorgung bleiben die Bundesländer verantwortlich.
Verändert wird außerdem die Finanzierung. Neben den Fallpauschalen und dem gesonderten Pflegebudget soll eine Vorhaltevergütung notwendige Krankenhausstrukturen finanziell absichern. Dadurch soll der wirtschaftliche Druck sinken, möglichst viele Behandlungen abzurechnen. Die finanzielle Umstellung erfolgt schrittweise 2028 und 2029; ab 2030 soll die Vorhaltevergütung vollständig finanzwirksam sein.
Mehr Behandlung ohne Krankenhausaufenthalt
Eine weitere wichtige Frage ist, wie viele Behandlungen überhaupt noch einen Aufenthalt im Krankenhaus erfordern. Der Krankenhaus-Report 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK sieht erhebliches Potenzial: Von 15,2 Millionen Krankenhausfällen des Jahres 2024 wären einer Modellrechnung zufolge etwa 8,6 Millionen ambulant behandelbar oder durch bessere Versorgung vermeidbar gewesen. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Aufenthalte bereits heute überall entfallen könnten.
Der Report kritisiert zudem, dass die Krankenhausreform dieses Potenzial bislang nicht konsequent erschließt. Mehr ambulante Behandlung ist deshalb keine automatisch eintretende Folge der Reform.
Kleinere Häuser können künftig stationäre, ambulante und pflegerische Angebote miteinander verbinden. Daraus folgt aber keine Zusage, dass an jedem bisherigen Standort sämtliche Angebote einschließlich Notaufnahme und Geburtshilfe erhalten bleiben. Entscheidend ist die konkrete Versorgungsplanung.
Für den Umbau stehen im Transformationsfonds von 2026 bis 2035 insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereit. Der Bund stellt davon 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Standortzusammenlegungen, neue Versorgungsformen und spezialisierte Zentren.
Für das Eichsfeld ergeben sich daraus konkrete Fragen: Welche Leistungen soll das neue Klinikum langfristig übernehmen? Wie wird der Bedarf an Krankenhausbetten berechnet, wenn mehr Behandlungen ambulant erfolgen sollen? Wie bleiben Patienten aus dem gesamten Landkreis gut versorgt? Und welche Aufgaben können die bisherigen Gebäude künftig erfüllen?
Die bundesweite Reform liefert den Hintergrund für diese Fragen. Ob der Neubau und die künftige Nutzung der bisherigen Häuser dazu passen, muss anhand der örtlichen Planung, nachvollziehbarer Zahlen und verbindlicher Konzepte geprüft werden.

