Thüringen. 170 Vereine und Initiativen profitieren von Lottomitteln / Staatskanzleichef Stefan Gruhner zieht positive Halbjahresbilanz: Mehr als 700.000 Euro stärken Ehrenamt und gesellschaftlichen Zusammenhalt in ganz Thüringen
Die Thüringer Staatskanzlei hat im ersten Halbjahr 2026 mehr als 700.000 Euro aus Überschüssen der Thüringer Staatslotterie für gemeinnützige Projekte bereitgestellt. Landesweit profitieren 170 Vereine und Initiativen aus den Bereichen Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege, Sport sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.
Mit den Lottomitteln stärkt die Landesregierung gezielt das vielfältige ehrenamtliche Engagement im Freistaat. Die Förderung kommt dort an, wo Menschen Verantwortung für ihr unmittelbares Lebensumfeld übernehmen, Gemeinschaft gestalten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ganz konkret mit Leben erfüllen.
„Hinter jedem Förderbescheid steckt eine gute Idee, persönlicher Einsatz und Menschen, die mehr tun, als selbstverständlich ist“, erklärt der Chef der Thüringer Staatskanzlei und Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Stefan Gruhner. „Thüringen lebt von seinen Vereinen, Initiativen und den vielen Ehrenamtlichen, die Tag für Tag Verantwortung übernehmen. Ob auf dem Sportplatz, im Kulturhaus, bei der freiwilligen Feuerwehr, im Vereinsheim oder auf der Dorfwiese: Dort entsteht Gemeinschaft, dort wird Heimat gemacht.“
Gruhner weiter: „Lottomittel entfalten unmittelbar Wirkung. Sie ermöglichen Anschaffungen, sichern Veranstaltungen, unterstützen notwendige Investitionen und helfen dabei, aus guten Ideen konkrete Projekte zu machen. Damit stärken wir nicht nur einzelne Vorhaben, sondern die soziale Infrastruktur unseres Freistaats.“
Engagement in allen Regionen Thüringens unterstützt
Die Lottomittel wurden im laufenden Jahr in allen Teilen des Freistaats ausgereicht. Bei der Vergabe werden klare Förderkriterien, eine ausgewogene regionale Verteilung sowie aktuelle gesellschaftliche Bedarfe berücksichtigt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger. Die bewilligten Mittel sind zweckgebunden und müssen unmittelbar für das jeweils geförderte Vorhaben eingesetzt werden.

